Gut beraten zum Thema Altersvorsorge? * unabhängige Rentenberater helfen *

Ein Fachbeitrag von

Gut beraten zum Thema Altersvorsorge? * unabhängige Rentenberater helfen *

Objektive Verbündete für Lücke im Alter
Bad Homburg, 10. März 2006. Seit Anfang des Jahres müssen viele Rentner erstmals Steuern zahlen. Der besteuerte Anteil beträgt 52 Prozent, maximal 18.900 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei. Dabei steht nach aktuellen Schätzungen jenen, die heute in Rente gehen, gerade mal 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung. 2030 beziehen Neurentner gerade noch 50 Prozent des letzten Nettos, so die Schätzungen. ?Doch bereits die neue Besteuerung verschafft der Problematik ?Rentenlücke? wieder Gehör und macht das leidige Thema Altersversorgung in doppelter Hinsicht brisant?, warnt Dietmar Vogelsang, Geschäftsführer des Institut DV & P und Betreiber des Portals www.Berater-Lotse.de, ?Unseriöse Finanzvermittler nutzen das Angst-Gefühl im Hinblick auf die finanzielle Notsituation im Alter aus für den Verkauf minderwertiger oder sinnloser Anlageprodukte zur Altersversorgung.?


Vogelsang rät, zunächst einmal eine sachliche Einschätzung der eigenen Situation vorzunehmen. Der als Erstes einzuholende und kostenlose Rat bei den gesetzlichen Versicherungsträgern bildet eine wichtige Grundlage. Da es aber durchaus des öfteren zu fehlerhaften, unzutreffenden Anspruchsgrundlagen/-berechungen kommt, macht die Einschaltung eines Experten Sinn: Einen wirklich neutralen und realistischen Überblick über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente bieten unabhängige Rentenberater. Vogelsang: ?Im Gegensatz zu anbieter- und produktorientierten Vermittlern ist der Rentenberater nach dem Gesetz für seine Kunden objektiver Verbündeter in allen Fragen rund um die gesetzliche Altersversorgung und frei von eigenen Interessen.?

 

Denn ähnlich wie Anwälte und Steuerberater, sind auch Rentenberater Ehrenberufler mit entsprechendem Verhaltenskodex: Als unabhängiger Interessenvertreter seiner Mandanten gegenüber dem Rentenversicherungsträger ist der Rentenberater etwa vergleichbar mit dem Steuerberater, der seine Mandanten gegenüber dem Fiskus vertritt. Rentenberater sind als Rechtsberater gerichtlich zugelassene und objektive Vertreter ihrer Kunden, das Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


Rentenberater kümmern sich z.B. um alle Belange rund und die gesetzliche Rente, öffentlich rechtliche Versorgungseinrichtungen, Betriebsrenten und berufsständische Versorgungseinrichtungen. Zum Tätigkeitsfeld gehören aber auch soziale Fragen wie Vorruhestandsregelungen, Sozialpläne, Behindertenrenten, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Seine Expertise macht ihn daher häufig auch zum Berater in allen Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung ? bis hin zur Gestaltung der individuellen Altersvorsorge.

 

So ermitteln unabhängige Rentenberater im Interesse ihrer Kunden Höhe und Konditionen der künftigen Rente wirklich objektiv und beraten ggf. über sinnvolle Alternativen und Ergänzungsprodukte. Im Gegensatz zu Vertretern oder Vermittlern, die in der Regel den Verkauf eines Anlageproduktes vor Augen haben.

 

Das unterstreicht auch Berater-Lotse-Experte Peter Sachs, vereidigter Finanzgutachter bei der Sachverständigen-Societät Vogelsang und Sachs, Bad Homburg. Aus zahlreicher Erfahrung mit Fehl- und Falschberatung vor Gericht kennt er die Notwendigkeit einer komplexen Analyse und Planung des privaten Finanzhaushalts. Besonders im Hinblick auf ein so wichtiges und zugleich schwieriges Thema wie die Altersversorgung. Um die Problematik einmal plakativ in Zahlen zu fassen, haben die Gutachter unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kapitalmarktren-diten die notwendige Sparrate je 1.000 Euro Rentenlücke errechnet (siehe Tabelle). Am konkreten Beispiel: Ein Deißigjähriger müsste bei einer unterstellten Kapitalmarktrendite von netto 5% p. A. monatlich 412 EUR ansparen um mit 65 über einen Kapitalstock von ca. 497.670 EUR zu verfügen. Dieses Geld würde dann bei gleichbleibender Rendite bis zum 95. Lebensjahr eine monatliche Rentenlücke von EUR 1.000 abdecken können.

 

Sachs bedauert: ?Die Bereitschaft aber auch teils die Fähigkeit zur privaten Vorsorge ist nach wie vor unzureichend. Zudem weiß kaum jemand genau, wie die Finanz- und Vermögenssituation insgesamt aussehen muss, um im Ruhestand, also nach der Erwerbstätigkeit angemessen weiterleben zu können.? Zu viele Bausteine umfasst das komplexe Planungsgerüst, das u.a. alle privaten und beruflichen Pläne, Ziele und Wünsche umfassen sollte. Sachs: ?Erst eine umfassende Bestandsaufnahme der gegenwärtigen und absehbaren Situation sowie eine eingehende Planung aller Zahlungsströme ermöglicht eine bedarfsgerechte Beratung für die Altersvorsorge mit dem Ergebnis den Lebensstandard im Alter zu halten.?

 

Um diese Zeit angemessen zu gestalten, ist also eine sorgfältige Planung notwendig. Heerscharen selbsternannter ?Finanzplaner? werben um die Gunst der Anleger. Auch hier gilt: Wirklich objektiv ist überwiegend nur derjenige Berater, der frei von Provisionen und verkäuferischen Interessen ist, also seine Beratungsleistung ausschließlich gegen Honorar anbietet. Denn auch das Feld der privaten Finanzplanung ist nicht frei von ?schwarzen Schafen?. ?Nicht selten wird der Vorwand benutzt, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente oder die gesamte Finanz- und Vermögenssituation zu überprüfen - um in Wahrheit eine mehr oder weniger sinnvolle bis unsinnige Geldanlage zu verkaufen?, bedauert Sachs, ?Berater-Lotse akzeptiert ausschließlich jene Berater, die auf Honorar Basis für ihre Kunden im Bereich der Finanzplanung tätig werden.?


Sachverständiger, Unternehmensberater, Vermögensberater
bei Vogelsang & Sachs Sachverständigen-Societät für Kapitalanlagen und private Finanzplanung in Bad Homburg