Rentenberater
Beachte: Die folgenden Darstellungen gelten geschlechtsunabhängig.
Als unabhängiger Interessenvertreter seiner Mandanten gegenüber dem Rentenversicherungsträger ist der Rentenberater etwa vergleichbar mit dem Steuerberater, der seine Mandanten gegenüber dem Fiskus vertritt. Auch der Rentenberater ist als Rechtsberater gerichtlich zugelassener und objektiver Vertreter für seine Kunden. Ähnlich wie beim Versicherungsberater richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die zunehmend unübersichtlicher werdende Sozialversicherungsrecht schafft viel Potenzial für Aufklärung: Der Rentenberater kümmert sich um alle Belange rund und die gesetzliche Rente, öffentlich rechtliche Versorgungseinrichtungen, Betriebsrenten und berufsständische Versorgungseinrichtungen. Zu seinem Tätigkeitsfeld gehören aber auch soziale Fragen wie Vorruhestandsregelungen, Sozialpläne, Behindertenrenten, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Seine Expertise macht ihn daher häufig auch zum Berater in allen Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung – bis hin zur Gestaltung der individuellen Altersvorsorge. Mit dem nötigen Background im Hinblick auf zu erwartende Renten- und Versorgungsansprüche kann er im Interesse seiner Mandanten das notwendige Muss an Versorgung ermitteln und im Vorfeld sinnvolle Alternativen aus dem privaten Angebotssegment identifizieren. Aufgrund der hohen Anforderungen an eine professionelle Berufsausübung sollten Kompetenz und Kundenorientierung erwartet werden.