Als Gerichtssachverständiger beurteile ich aus fachlicher/ sachlicher Sicht Fehl- und Falschberatung, Aspekte einer gebotenen Information und Aufklärung, Prospektierungsangaben sowie Anlagebetrug und führe auch Schadensermittlungen/-berechnungen durch. Gleiches kann natürlich auch im Rahmen einer Beauftragung durch eine Partei (Auftraggeber ist eine der Streitseiten) oder einer Behörde (Auftraggeber ist eine Behörde wie bspw. Staatsanwaltschaft, Kommune etc.) geschehen.
Idealerweise werde ich bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwecks Erstattung eines Gutachtens hinzugezogen um somit überhaupt das gerechtfertigte Potenzial einer Streitgrundlage aus fachlicher/ sachlicher Sicht abzuklären. Damit lässt sich nicht selten eine Streitigkeit schnell beilegen/ klären und ein langwieriger Rechtsstreit bleibt beiden Seiten erspart.
Als Schiedsgutachter, Schlichter oder Mediator bringe ich entsprechende Kompetenz ein und kann so im Falle von bspw. Scheidungen und Erbschaften hilfreich - somit vermögensschonend und nicht selten streitverhindernd oder zumindest streitmindernd - für meine Auftraggeber tätig werden.
Getreu dem Motto \"Vorbeugen ist besser als heilen\": Letztlich ist es sehr sinnvoll, mich bereits im Vorfeld, also bereits zur Überprüfung von Planungen/ Zielsetzungen, der Analyse von Produkt-/Dienstleistungsangeboten und Vielem mehr einzuschalten. So lassen sich nicht nur Fehlentscheidungen minimieren sondern auch Kosten sparen, Rentabilitäten verbessern und Risiken mindern. Dies rentiert sich übrigens nicht nur für institutionelle Marktteilnehmer sondern auch für den privaten Verbraucher.