Geld- und Kapitalanlagen

Was interessiert private Anleger und institutionelle Investoren gleichermaßen? Die wichtigsten Definitionen und Wissenswertes aus dem großen Bereich der Geld- und Kapitalanlagen sowie der Börse. Ein Round-up der populärsten Anlageformen.

Verzinsliche sind Wertpapiere und andere – nicht an der Börse gehandelte - Schuldverschreibungen (z.B. Bankschuldverschreibungen) Obligationen oder Anleihen.

Anmerkung: Zu den Einlagen bei Banken und Sparkassen mit vereinbarter fester Laufzeit oder Kündigungsfrist zählen Spareinlagen sowie Termin-, Fest- und Kündigungsgeld. Auch das meistens nicht oder nur sehr gering verzinste Kontoguthaben (sog. Sichteinlagen) zählt zu dieser Kategorie.

Börsennotierte und nicht börsennotierte Obligationen, Anleihen und Schuldverschreibungen zählen zu den sogenannten Forderungspapieren, durch deren Ausgabe und Verkauf der Herausgeber (Emittent) in gewisser Weise ein Darlehen am Kapitalmarkt aufnimmt. Im Gegenzug bietet der Emittent, also der Schuldner, dem Anleger feste oder variable Zinsen sowie eine vertraglich geregelte Rückzahlung (bei Wandelanleihen auch eine Wandlungsoption).

Weil Anleihebedingungen der „Festverzinslichen“ (Verzinsung, Laufzeit und Tilgung) fest definiert und damit konstant sind, werden Anleihen oder Schuldverschreibungen auch „Renten“ genannt. Im Gegensatz dazu wird die Verzinsung der variabel Verzinslichen gemäß den Anleihebedingungen periodisch angepasst und können daher stark schwanken.

Als „Kurzläufer“ werden Festverzinsliche mit kurzer Laufzeit - oder auch längerfristige Papiere mit geringer Restlaufzeit bezeichnet.

Kauf und Rückzahlung am Ende der Laufzeit erfolgt i.d.R. zu 100 Prozent („pari“). Bei den – meist steuerlich motivierten - Nullkuponanleihen („Zero-Bonds“) werden keine Zinszahlungen während der Laufzeit geleistet, sie werden je nach Laufzeit deutlich unter 100 Prozent verkauft, während sie nach Laufzeitende zu 100 Prozent zurückgekauft werden.

Verzinsliche dienen öffentlichen und privaten Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen und existieren hinsichtlich des Herausgebers, der Konditionen, der Laufzeit oder der Währung unterschiedlichen Varianten:

>Industrieanleihen oder –obligationen: Festverzinsliche Wertpapiere oder Schuldverschreibungen eines Industrieunternehmens.

>Hypothekenpfandbriefe: Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken zur Refinanzierung ihrer Hypothekenkredite.

>Bank- oder Sparkassenschuldverschreibungen (oder auch Obligationen) sind meist fest verzinsliche Papiere.

>Anleihen des Bundes:
Zur Finanzierung staatlicher Ausgaben gibt es eine Reihe von Kapitalmarktinstrumenten. Dazu zählen die öffentlichen Anleihen des Bundes (Bundesrepublik Deutschland), seiner Sondervermögen (z.B. Deutsche Bahn) sowie die von den Gebietskörperschaften (Bundesländer, Städte und Gemeinden) begebenen Anleihen. Der Bund begibt neben Bundesanleihen (Laufzeit zwischen 10 und 30 Jahre), Bundesobligationen (Laufzeit ca. 5 Jahre) und Bundesschatzanweisungen (Laufzeit bis ca. 2 Jahre) auch Bundesschatzbriefe sowie Finanzierungsschätze. Die beiden letztgenannten Anleiheformen werden nicht an der Börse gehandelt.

>Kommunalobligationen: sind festverzinsliche Teilschuldverschreibungen, die von Banken herausgegeben und als Darlehen an Kommunen weitergereicht werden.

>Währungsanleihe: Anleihe,die in einer anderen als der Landeswährung des Emittenten herausgegeben wird.

>Wandelschuldverschreibung : Der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung oder -anleihe (engl. convertible bond) kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln. Ob die Wandlungsmöglichkeit für den Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des zugrunde liegenden Aktienkurses ab. Soweit das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.

>Eurobonds: Festverzinsliche Papiere, die am „Euromarkt“ gehandelt werden.

Tipp: Auch wenn Angebote fast schon „banal einfach“ klingen - es ist äußerst wichtig, auf die individuellen Vertragsbedingungen sowie die Sicherheiten des Gläubigers (gilt auch für Schuldner wie Banken!) zu achten. Feste Zinszusagen, gute Rating-„Noten“ und klangvolle Schuldner-Namen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass es durchaus Ausfallrisiken gibt und zudem sind Kosten (Transaktionskosten, Depotkosten u. v. m.) sowie steuerliche Wirkungen zu beachten. Das optimale Zusammenspiel aller solche Anlagen beeinflussenden Aspekte liefert die wesentliche Grundlage für ein rentables und den individuellen Anforderungen entsprechendes Investment. Im Zweifel sollte durchaus externer und neutraler Rat hinzugezogen werden - es lohnt sich.

Ist bei einer als sicher unterstellten Anlage dennoch einmal etwas schief gegangen, sollte zwischen Kunde und Emittent und/ oder Anbieter, dem Berater oder dem Vermittler zuerst nach einer einvernehmlichen Lösung gestrebt werden. Lässt sich ein Streit im direkten Dialog nicht einvernehmlich klären, ist als quasi letzter Rettungsanker (zum Erhalt der Geschäftsbeziehung) für alle Beteiligten eine Klärung der Sachlage durch einen Schiedsgutachter sinnvoll. Ist auch das aufgrund verhärteter Streitpositionen nicht mehr möglich, wird die Einschaltung versierter/qualifizierter Anwälte und Gutachter unumgänglich sein. Auch solche Experten findet man auf Berater-Lotse.de.

Investmentfonds werden je nach Anlagekategorie grob unterschieden in Aktienfonds, Rentenfonds und gemischt anlegende Fonds. Letztere können gemäß ihren Anlagebedingungen sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Neben diesen Hauptkategorien existieren spezielle Kategorien wie offene Immobilienfonds, Hedgefonds, Optionsfonds u.v.a.m.

Die meisten Gelder sind zwar in Rentenwerte investiert, am populärsten unter Anlegern sind aber Aktienfonds. Dabei investieren jedoch auch Aktienfonds, insbesondere aber Mischfonds, einen Teil oder gar Großteil der Anlagebeträge in Festverzinsliche - wie auch Rentenfonds spekulative Geldanlagen benötigen, um die gewünschte Rendite für die Fondsanleger zu erzielen. Die Anlagebedingungen geben die Höchstgrenzen pro Anlagesegment vor. Die individuelle Entscheidung über den der jeweiligen Kapitalmarktsituation angemessenen Investitions-Mix trifft das Fondsmanagement im Rahmen der Anlagegrundsätze und der gesetzlichen Anlagegrenzen. Die Fondsmanager haben die Aufgabe, das Fondsvermögen zu verwalten und es unter Berücksichtigung der Chancen und der eingegangenen Risiken möglichst ertragreich und sicher anzulegen. Die Verwaltung der Fondsgelder als „Sondervermögen“ übernehmen spezielle Kapitalanlagegesellschaften (meist Banken oder Versicherungen).

Neben Fonds mit überwiegender oder vollständiger Investition in Aktien (z.B. eines bestimmten Landes, einer Region oder international) gibt es Aktienfonds, die ausschließlich in Aktien bestimmter Unternehmensgruppen investieren (z.B.: Branchen-, oder Small-Cap-Fonds) Grundsätzlich haben Aktienfonds normalerweise ein höheres Risiko, langfristig dafür meist Chancen auf größere Wertsteigerungen als bei Rentenfonds.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche für den Anleger zu unterscheidende Fonds-Spezies:

Spezialfonds sind im Gegensatz zu Publikumsfonds nicht für die breite Öffentlichkeit konzipiert, unterliegen jedoch den gleichen gesetzlichen Vorschriften (z.B. KAGG). Pro Fonds existieren meist nicht mehr als zehn Anteilsscheine, meist Versicherungen oder Pensionskassen.

Spezialitätenfonds haben meist eine sehr spezielle Anlagepolitik und unterscheiden bei den Investitionen zwischen bestimmten Ländern, Regionen, Industriezweigen, Wirtschaftssektoren oder sehr spezielle Wertpapierarten wie Wandel- oder Optionsanleihen u.a.m. Je kleiner der Fokus bei der Auswahl der Werte, desto größer sind oft entsprechende Risiken und Chancen - und desto spezieller die Anforderungen an das Know-how bei der Auswahl der Fondsanteile.

Dachfonds , auch „Funds of Funds“ genannt, sind seit 1999 in Deutschland zugelassen und investieren ihr Fondsvermögen wiederum in andere Fonds (Unterfonds).

Umbrella Fonds bieten dem Anleger unter einem gemeinsamen „Schirm“ Anlagemöglichkeiten in verschiedenen Einzelfonds der gleichen Investmentgruppe mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten.

Garantiefonds versprechen - ganz oder teilweise - die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der bei Kauf fest vereinbarten Fondslaufzeit ( Geld-Zurück-Garantie). Meist wird der Anleger zudem bis zur Endfälligkeit mit einer bestimmten Quote am Kursanstieg eines Aktienm arkts oder zu einem bestimmten Prozentsatz am Anstieg eines Index beteiligt.

Indexfonds verfolgen das Ziel, die Zusammenstellung eines bestimmten repräsentativen Index mehr oder weniger exakt nachzubilden und gleichzeitig dessen Performance möglichst zu übertreffen.

Zum effektiven Kauf von Investmentfondsanteilen eignen sich regelmäßige Zahlungen auf einen Fondssparplan. Zu e rwähnen ist vor allem der Cost-Average-Effekt, der die sinnvolle und günstige Ausnutzung von Anteilskursschwankungen beschreibt: Durch die gleichbleibend hohe Summe beim Kauf erreicht der Anleger, dass bei fallenden Kursen mehr Fondsanteile - und bei steigenden Kursen entsprechend weniger Fondsanteile erworben werden (auch "antizyklisches Investieren" genannt). Langfristig werden so unterm Strich günstigere Durchschnittspreise erzielt als beim sporadischen Kauf einzelner Fondsanteile. Der "Cost-Average-Effekt" ist um so größer, je länger die Dauer der Einzahlungen und je stärker die Preisschwankungen sind. Allerdings ist dieser Cost-Average-Effekt nicht unter allen Finanz-Wissenschaftlern unumstritten.

Tipp: Angesichts der kaum noch überschaubaren Zahl der angebotenen Fonds tut guter Rat not. So gibt es Fonds, die nur in bestimmten Ländern oder Branchen investieren. Die Auswahl des "richtigen Fonds" (auch „Fonds-Picking“ genannt), stellt sich zudem durch unterschiedliche Gebührenstrukturen und stark abweichende Entwicklungen in der Vergangenheit als sehr schwierig dar. Das Problem: Wenn ein Fonds in den vergangenen Jahren der erfolgreichste in seinem Segment war, lässt dies im Umkehrschluss nicht gesichert darauf schließen, dass der Fonds auch in Zukunft erfolgreich sein wird. Neben dem Fonds-Management müssen die zugrunde liegenden Länder, Branchen oder auch - wenn bekannt - einzelnen Aktien beurteilt werden. Auch professionelle Ratings (z.B. FERI oder S&P) können eine fundierte Beratung nicht ersetzen. Zudem, eine einmal getroffene Kaufentscheidung muss nicht über die gesamte Anlagedauer die richtige bleiben. Die Qualität des Fondsmanagements ist alles andere als dauerhaft gut, weshalb man durchaus von Zeit zu Zeit die Konkurrenzfonds der gleichen Kategorie als Vergleichsmaßstab beobachten sollte.

Fazit: Die ganzheitliche Betrachtung eines den Anforderungen, Wünschen und Zielen des Anlegers gerecht werdenden, sinnvoll bestückten, gut diversifizierten Fondsdepots erfordert eine Menge Know-how und Erfahrung des Beraters im Bereich von Assetklassen, Märkten und Branchen. Und nicht zuletzt hinreichende Expertise bei der Beurteilung der Anleger-Risikomentalität als auch der Risikotragfähigkeit des mit dem Anlagekonzept verfolgten Anlageziels. Wegen der durchaus hohen Risiken solcher Anlagen ist die Hinzuziehung eines unabhängigen Experten zu empfehlen.

Ist bei einer Fonds-Anlage dennoch einmal etwas schief gegangen, sollte zwischen Kunde und Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und/ oder Anbieter, dem Berater oder dem Vermittler zuerst nach einer einvernehmlichen Lösung gestrebt werden. Lässt sich ein Streit im direkten Dialog nicht einvernehmlich klären, ist als quasi letzter Rettungsanker (zum Erhalt der Geschäftsbeziehung) für alle Beteiligten eine Klärung der Sachlage durch einen Schiedsgutachter sinnvoll. Ist auch das aufgrund verhärteter Streitpositionen nicht mehr möglich, wird die Einschaltung versierter/qualifizierter Anwälte und Gutachter unumgänglich sein. Auch solche Experten findet man auf Berater-Lotse.de.

Als unternehmerische Beteilung bieten sich Anlegern eine Vielzahl von Beteiligungsmodellen. Im folgenden soll die Beteiligung in geschlossenen Fonds beleuchtet werden.

Als unternehmerische Beteiligung hat sich in der Praxis der geschlossene Fonds etabliert, meist in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG, KGAA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) oder auch als Personengesellschaft in Form der GbR (selten der GbRmbH). Mittlerweile sind auch Genussscheine an einer als Fonds investierenden Gesellschaft oder Zertifikate, die als rein rechtliche Schuldverschreibung gelten, durchaus übliche Strukturen eines Beteiligungsmodells. Einige Anbieter wechselten mittlerweile aus dem „geschlossenen“ Konzeptionsansatz in die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft (AG) und bieten eine Beteiligung am Aktienkapital.

Ein geschlossener Fonds wird von Fondsinitiatoren (Person oder Gesellschaften) ins Leben gerufen. Deren Aufgabe ist es u.a., die Gesellschaft zu gründen, Eigen- und Fremdkapital zu strukturieren sowie den Investitionsgegenstand (z.B. Immobilie) auszuwählen und zu realisieren und den Fondsbetrieb zu koordinieren und zu überwachen. Wegen der weitreichenden Verantwortungsbereiche sind daher für den langfristigen Erfolg eines geschlossenen Fondsprojektes Größe, Erfahrung und Seriosität des Initiators von entscheidender Bedeutung.

Wegen der fehlenden staatlichen Aufsicht, im Gegensatz beispielsweise zu im amtlichen Börsenhandel gehandelten Aktien oder offenen Fonds, wird der Markt der geschlossenen Fonds häufig auch als „grauer Kapitalmarkt“ bezeichnet. Durch den nicht oder nur sehr eingeschränkt vorhandenen Sekundärmarkt sind die Anteile relativ schlecht fungibel. Bisherige sogenannte Zweitmarktmodelle (hier sollen „gebrauchte“ Fondsanteile handelbar sein) funktionieren mehr oder weniger mäßig. Zwar gibt es an der Düsseldorfer Börse solch ein Marktsegment, bisher sind dort aber nur sehr wenige Beteiligungen handelbar und ob sich das Konzept trägt/ bestätigt, steht noch aus. Viele Anleger, welche solch einen Ansatz für sich nutzen möchten, sind denn auch überrascht, wie niedrig IHR Fondsanteil meistens bei den Zweitmarktanbietern gehandelt wird.

Die beschränkte Aufsicht bietet einen weiteren, entscheidenden Unterschied zu regulierten Märkten: Initiatoren und Fondsmanager sind weitgehend unabhängig und damit – im positiven wie im negativen Sinne - wesentlich flexibler als die regulierter Fonds. Im Rahmen ihres Prospektes (an den sie sich inhaltlich-formal halten müssen) haben sie eine deutlich größere Handlungsfreiheit. Etwa durch den gezielten Einsatz von Derivaten oder durch das „Hebeln“ der Rendite durch den Einsatz von Fremdkapital, was zwar die Chancen, jedoch auch das Risiko des Investments in der Regel beträchtlich steigert.

All diese Absichten müssen ausdrücklich im Emissionsprospekt erläutert werden, sonst macht sich der Initiator gegenüber dem Anleger haftbar (Prospekthaftung). Der Emissionsprospekt gibt dem Anlageinteressenten ausführliche Informationen über die geplante Investition und ihre prognostizierte Rentabilität. Des Weiteren enthält er Erläuterungen zum rechtlichen und steuerlichen Konzept sowie zu den zugrunde liegenden Leistungsverträgen und Partnern. Diese Fondsprospekte müssen seit Juli 2005 der BaFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zur Prüfung vorgelegt werden – womit eine gewisse Regulierung Einzug hält. Diese „Genehmigung“ des Prospekts ist aber eher auf dessen formelle, denn auf qualitative Aspekte des Angebots ausgerichtet.

Grundsätzlich sind die beschriebenen Anlagen in steueroptimierte und renditeorientierte Beteiligungen zu unterscheiden.

Steuerlich orientierte Beteiligungen starten in der Regel mit einem negativen steuerlichen Ergebnis, welches dem Anleger bislang ermöglichten, seine Steuer entweder mit dem Jahresausgleich oder durch Eintragung eines Freibetrages auf der Steuerkarte zu senken. Seit dem 10. November 2005 können die Verluste aus solchen Anlagen allerdings nur noch mit Erträgen aus demselben Fonds „verrechnet“ werden. Typische steueroptimierte Beteiligungen waren etwa Medienfonds, die nunmehr als Investitionsobjekt für Anleger bedeutungslos geworden sind.

Renditeorientierte Beteiligungen sollten Freigrenzen ausnutzen und den Anlegern die Möglichkeit bieten, Ausschüttungen mit geringeren Steuern oder gar nahezu steuerfrei zu vereinnahmen.

Nachfolgend eine kurze Beschreibung der gängigsten geschlossenen Fonds.

Der Oberbegriff Private Equity (engl.: privates Beteiligungskapital) stellt den gesamten Markt für privates Beteiligungskapital dar - im Unterschied zum Public Equity, das an der Börse beschaffte Kapital (z.B. Aktien) darstellt. Geldgeber sind institutionelle Investoren – etwa Pensionskassen, Banken, Versicherungen – sowie vermögende Privatanleger. Die Unternehmen nutzen die Investition, um zu expandieren oder sich neu zu strukturieren, wodurch sich im Idealfall der Wert des Unternehmens erhöht - und der oder die Investor(en) den entsprechenden Gewinn kassiert oder die Anteile verkauft.

Private-Equity-Fonds sind geschlossene Fonds, deren Manager interessierten und für von ihnen als interessant erachteten Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen. Neben Eigenkapital stellen spezielle Fonds (z.B. Mezzanin-Fonds, die z.B. nachrangige Darlehen, Gesellschafterdarlehen oder stille Beteiligungen zur Verfügung stellen oder eingehen) auch Fremd- oder Hybridkapital zur Verfügung.

Achtung: Aufgrund der zugrunde liegenden, sehr speziellen Art der Investition sind die Fonds nicht selten sehr risikoreich. Geht die Umstrukturierung schief, geht auch der Fonds leer aus.

Ein bedeutender Teilbereich des Private-Equity-Marktes ist das Venture-Capital, das in erster Linie zur Finanzierung junger Unternehmen eingesetzt wird. Diese Fonds können je nach Anlagefokus sowohl im gesamten Venture Capital wie auch in speziellen Zyklen eines Unternehmens (z.B. Start-up, Seed, pre-IPO) – je nach Risikoaversion des Managements und der Expertise des Managements - investieren. Innerhalb der Branche wird der Begriff Private Equity aber auch oft in Abgrenzung zu Venture-Capital verwendet, um z.B. eine Expansion eines etablierten Unternehmens zu finanzieren.

Der geschlossene Immobilienfonds ist meist als Personengesellschaft organisiert und nimmt in er Regel nur an eine begrenzte Anzahl von Anlegern (Gesellschaftern) auf. Mittels Bareinlage erbringt jeder Anleger einen bestimmten Anteil des Fonds-Eigenkapitals, welches, gegebenenfalls mit Fremdkapital aufgestockt, in eine oder mehrere Immobilien investiert wird. Nach Kapitaldienst und Kosten werden die Mietüberschüsse an die Anleger ausgeschüttet oder reinvestiert. Ziel ist es üblicherweise, eine zusätzliche Wertsteigerung des Immobilienprojekts auf lange Sicht zu erzielen.

Ein Schiffsfonds - oder auch die geschlossene Schiffsbeteiligung - ist eine unternehmerische Beteiligung über meist vier bis sieben Jahre Laufzeit. Der Anleger profitiert einerseits aus seiner Kapitalauszahlung und den jährlichen Ausschüttungen sowie der Ausschüttung bei Veräußerung des Schiffes. Bislang minderten zudem Verluste die persönliche Einkommenssteuer.

Allgemein optieren fast alle Beteiligungen während der Laufzeit in die Tonnagebesteuerung und generieren nahezu steuerfreie Ausschüttungen, mit Ausnahme des sogenannten Unterschiedsbetrages, der mit Verkauf des Schiffes versteuert werden muss. Einige Modelle (reine Tonnagesteuerfonds, Vorzugskapital, stille Beteiligungen) verzichten ganz auf einen Anfangsverlust.

Kaum ein Segment der geschlossenen Fonds ist so komplex wie der Markt der Schiffsbeteiligungen. Am gängigsten sind immer noch die Containerschiffe. Das ist in erster Linie dadurch begründet, dass es sich bei diesem Markt um einen starken Wachstumsmarkt handeln soll: Immerhin sind aktuell weniger als zehn Prozent der Weltmarktflotte Containerschiffe. Unter dem Oberbegriff Containerschiffe werden kleine Zubringerschiffe von 500 TEU ( twenty feet equivalent unit) bis zu großen Post-Panamaschiffen von über 8.000 TEU zusammengefasst, so dass dieses Segment wie auch alle anderen Segmente der Schiffsbeteiligungen sehr inhomogen ist.

Tanker verdanken Ihre Attraktivität anderen Gründen: Nach dem sogenannten "Phase Out"-Programm in Verbindung mit den verschärften Regeln der International Maritime Organization werden in den nächsten Jahren zahlreiche Einhüllentanker aus der Fahrt genommen. Bis zum Jahr 2007 müssen rund 45 Prozent aller derzeit fahrenden Rohöltanker ersetzt werden. Bereits heute lehnen viele Öl- und Chemiegesellschaften den Einsatz von Einhüllentankern ab, weswegen eine Investition in einen Doppelhüllentanker sinnvoll sein kann.

Bulker oder auch Massengutschiffe befördern sogenannte trockene Massengüter (Kohle, Erz, Schutt, Getreide usw.). Es handelt sich auch hier um einen stabilen Wachstumsmarkt, dem allerdings nicht die Dynamik des Containermarktes zugrunde liegt. Andere Märkte wie Schwergut- oder Massengutfrachter weisen kaum bis keine Wachstumstaten auf, es muss aber alte Tonnage ersetzt werden.

Letztlich sind aber auch Beteiligungen im Binnenschifffahrtssegment vorzufinden und selbst Luxus-Kreuzfahrtschiffe kann man anteilig erwerben.

Bei Lebensversicherungsfonds Anlegergelder in gebrauchte Lebensversicherungspolicen investiert. Ziel der Beteiligung ist es, Lebensversicherung in ihrer Funktion zu erweitern und dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verschiedene Optionen zu ermöglichen. Das soll über zwei verschiedene Ansätze erreicht werden:

Bei den Kapitallebensversicherungsfonds kauft der Fonds Kapitallebensversicherungspolicen über am Markt agierende Provider. Die Preise der Policen liegen meist unter dem sogenannten inneren Wert, aber über dem Rückkaufwert der Versicherungsgesellschaften. Der Fonds zahlt die Prämien bis zur Fälligkeit. Die gekauften Policen haben unterschiedliche Fälligkeiten, so dass der Fonds während der Laufzeit sukzessive ausschütten kann. Der Anleger ist bei den in der Regel deutschen Kapitallebensversicherungsfonds gewerblich an den Verlusten und Gewinnen der Gesellschaft beteiligt.

Während bei den Kapitallebensversicherungen die Korrelation zum Kapitalmarkt recht hoch ist, haben die Risikolebensversicherungen den Vorteil, dass sie praktisch unabhängig von dem Kapitalmarkt ihre Rendite erzielen. Die Idee ist es, dass der Anleger eine Risikolebensversicherungs-Police eines Versicherten (über einen sogenannten Provider) kauft. Die Prämien werden vom Fonds weiter gezahlt und der Fonds erhält die Versicherungsprämie bei Fälligkeit der Police, in der Regel Ableben des Versicherten. Der Versicherte hat den Vorteil, dass er aufgrund des Verkaufes der nicht mehr benötigten Police (bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung) finanzielle Freiräume erhält und der Fonds kann evtl. für Anleger eine höchst mögliche Rendite erwirtschaften.

 

Geschlossene Umweltfonds investieren in verschiedene Träger erneuerbare Energien, zum Beispiel Windkraftwerke. Sie stellen mittlerweile sowohl national als auch international einen stark expandierenden Wirtschaftsfaktor dar. Die im April 2004 vom Bundestag verabschiedete Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) versprach Investoren zusätzliche Sicherheitsaspekte.

Der bekannteste Energieträger innerhalb der auch sogenannten Nachhaltigkeitsfonds (Sustainable Fonds) ist der Wind. Windkraftbeteiligungen erfreuen sich seit langem einer großen Beliebtheit. Die Entwicklung der Windenergie in Deutschland ist den letzten Jahren stark expandiert - nicht zuletzt politisch gewollt und gefördert.


Im Rahmen eines Nachhaltigkeitsfonds spielen neben Windkraftfonds auch andere Energieträger wie Biomasse und Solar (Photovoltaik) eine Rolle. Im Windkraftbereich werden zudem Offshore-Parks zunehmend attraktiver. Erneuerbare Energien werden in der EU weiter gefördert. Bis zum Jahr 2020 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien wie Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Photovoltaik von 13 auf 21 Prozent in der Europäischen Union erhöhen.

Die Beteiligung in solche eine ökologische Geldanlage erfolgt in ausländische Projekte in Form reiner Renditefonds. Bei der Investition in Deutschland haben die Anleger zunächst negative steuerliche Einkünfte; in der Folge dann positive Einkünfte, welche die Anfangsverluste überkompensieren.

Da Stromerzeugung durch Windkraft auch politisch erwünscht und dementsprechend gefördert wird, haben sich Investitionen in geschlossene Windkraftfonds etabliert. Neben dem ökologischen Investitionsgrund sind z.T. lukrativen Nachsteuerrenditen für die rege Beteiligung an geschlossenen Windfonds verantwortlich. Prinzipiell erwirbt der Windfond Nutzungsrechte an geeigneten Grundstücken und errichtet dort eine Windkraftanlage. Wenn ein geschlossener Windfonds mehrere Windkraftanlagen finanziert, so wird dies als Windpark bezeichnet.

Der Windfonds ist neben der Wahl der Grundstücke und der Errichtung zudem für die Einspeisung in das Stromnetz verantwortlich. Während der Betriebszeit der Anlage erhält die Fondsgesellschaft für den eingespeisten Strom die festgeschriebene Vergütung, woraus sich die Ausschüttungen für die Investoren ergeben. Ein nicht unerhebliches Restrisiko sind und bleiben aber die politischen Rahmenbedingungen/ Förderungen etc..

Beim Containerfonds investiert der Fonds die Anlegergelder in Container, die in der Hochseeschifffahrt eingesetzt werden. Die Container werden vom Fonds gekauft, an Reedereien vermietet und schließlich wieder veräußert. Sowohl das Investitionsgut, also die Container, als auch das Basisgeschäft sind im Vergleich beispielsweise zu Schiffsfonds relativ übersichtlich und daher gut nachvollziehbar. Entscheidend ist –wie so oft- das Timing.

Ausblick

Für die Ausschüttungen ist entscheidend, dass es um steuerfreie Ausschüttungen geht. Dass es also nicht vorrangig darum geht, mit Verlusten andere Einkünfte zu drücken, sondern vielmehr Einkünfte zu produzieren, die von vornherein steuerlich begünstigt sind. Vernünftig konzipierte Modelle, beispielsweise deutsche Immobilienfonds, können auch ohne Verlustzuweisung auf Renditechancen von z.B. sechs Prozent nach Steuern kommen.

An Bedeutung zunehmen dürften beispielsweise Private-Equity-Fonds, da die Finanzierung von Unternehmen über Privatkapital immer wichtiger wird, auch angesichts der neuen Eigenkapitalregeln nach "Basel II". Auch Immobilienfonds (auch solche, welche sich im Ausland engagieren) wird wieder eine größere Aufmerksamkeit geschenkt, denn schließlich sind die Alternativen für die Finanzierung einer Gewerbeimmobilie begrenzt. Viele weitere Alternativen (bspw. Eigentumswohnungsmodelle, Genossenschaften, Leasingfonds) haben wir hier aus Platzgründen nicht angesprochen.

Achtung: Alle geschlossenen Fonds haben gemeinsam, dass Investitionen nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit verbundenen positiven wie negativen Konsequenzen. Auch wegen der fehlenden Aufsicht (Ausnahme: Genehmigung des Emissionsprospektes durch das BaFin) stehen den Renditechancen zahlreiche Risiken gegenüber. Aufgrund der Vielzahl der steuerlichen und rechtlichen bis zu finanz-, betriebs- und volkswirtschaftlichen Aspekten ist es ohne kompetente Unterstützung und sachkundige, umfassende Beratung für Anleger unmöglich, die Seriosität des Initiators, die sichere Investition der Anlagesumme und den langfristigen Erfolg einer Fondsbeteiligung dauerhaft verlässlich einzuschätzen.

Ist bei einem Beteiligungsmodell jedoch erst einmal etwas schief gegangen, sollte zwischen Kunde und Initiator, dem Berater oder dem Vermittler zuerst nach einer einvernehmlichen Lösung gestrebt werden. Lässt sich ein Streit im direkten Dialog nicht einvernehmlich klären, ist als quasi letzter Rettungsanker (zum Erhalt der Geschäftsbeziehung) für alle Beteiligten eine Klärung der Sachlage durch einen Schiedsgutachter sinnvoll. Ist auch das aufgrund verhärteter Streitpositionen nicht mehr möglich, wird die Einschaltung versierter/qualifizierter Anwälte und Gutachter unumgänglich sein. Auch solche Experten findet man auf Berater-Lotse.de.