Als unternehmerische Beteilung bieten sich Anlegern eine Vielzahl von Beteiligungsmodellen. Im folgenden soll die Beteiligung in geschlossenen Fonds beleuchtet werden.
Als unternehmerische Beteiligung hat sich in der Praxis der geschlossene Fonds etabliert, meist in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG, KGAA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) oder auch als Personengesellschaft in Form der GbR (selten der GbRmbH). Mittlerweile sind auch Genussscheine an einer als Fonds investierenden Gesellschaft oder Zertifikate, die als rein rechtliche Schuldverschreibung gelten, durchaus übliche Strukturen eines Beteiligungsmodells. Einige Anbieter wechselten mittlerweile aus dem „geschlossenen“ Konzeptionsansatz in die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft (AG) und bieten eine Beteiligung am Aktienkapital.
Ein geschlossener Fonds wird von Fondsinitiatoren (Person oder Gesellschaften) ins Leben gerufen. Deren Aufgabe ist es u.a., die Gesellschaft zu gründen, Eigen- und Fremdkapital zu strukturieren sowie den Investitionsgegenstand (z.B. Immobilie) auszuwählen und zu realisieren und den Fondsbetrieb zu koordinieren und zu überwachen. Wegen der weitreichenden Verantwortungsbereiche sind daher für den langfristigen Erfolg eines geschlossenen Fondsprojektes Größe, Erfahrung und Seriosität des Initiators von entscheidender Bedeutung.
Wegen der fehlenden staatlichen Aufsicht, im Gegensatz beispielsweise zu im amtlichen Börsenhandel gehandelten Aktien oder offenen Fonds, wird der Markt der geschlossenen Fonds häufig auch als „grauer Kapitalmarkt“ bezeichnet. Durch den nicht oder nur sehr eingeschränkt vorhandenen Sekundärmarkt sind die Anteile relativ schlecht fungibel. Bisherige sogenannte Zweitmarktmodelle (hier sollen „gebrauchte“ Fondsanteile handelbar sein) funktionieren mehr oder weniger mäßig. Zwar gibt es an der Düsseldorfer Börse solch ein Marktsegment, bisher sind dort aber nur sehr wenige Beteiligungen handelbar und ob sich das Konzept trägt/ bestätigt, steht noch aus. Viele Anleger, welche solch einen Ansatz für sich nutzen möchten, sind denn auch überrascht, wie niedrig IHR Fondsanteil meistens bei den Zweitmarktanbietern gehandelt wird.
Die beschränkte Aufsicht bietet einen weiteren, entscheidenden Unterschied zu regulierten Märkten: Initiatoren und Fondsmanager sind weitgehend unabhängig und damit – im positiven wie im negativen Sinne - wesentlich flexibler als die regulierter Fonds. Im Rahmen ihres Prospektes (an den sie sich inhaltlich-formal halten müssen) haben sie eine deutlich größere Handlungsfreiheit. Etwa durch den gezielten Einsatz von Derivaten oder durch das „Hebeln“ der Rendite durch den Einsatz von Fremdkapital, was zwar die Chancen, jedoch auch das Risiko des Investments in der Regel beträchtlich steigert.
All diese Absichten müssen ausdrücklich im Emissionsprospekt erläutert werden, sonst macht sich der Initiator gegenüber dem Anleger haftbar (Prospekthaftung). Der Emissionsprospekt gibt dem Anlageinteressenten ausführliche Informationen über die geplante Investition und ihre prognostizierte Rentabilität. Des Weiteren enthält er Erläuterungen zum rechtlichen und steuerlichen Konzept sowie zu den zugrunde liegenden Leistungsverträgen und Partnern. Diese Fondsprospekte müssen seit Juli 2005 der BaFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zur Prüfung vorgelegt werden – womit eine gewisse Regulierung Einzug hält. Diese „Genehmigung“ des Prospekts ist aber eher auf dessen formelle, denn auf qualitative Aspekte des Angebots ausgerichtet.
Grundsätzlich sind die beschriebenen Anlagen in steueroptimierte und renditeorientierte Beteiligungen zu unterscheiden.
Steuerlich orientierte Beteiligungen starten in der Regel mit einem negativen steuerlichen Ergebnis, welches dem Anleger bislang ermöglichten, seine Steuer entweder mit dem Jahresausgleich oder durch Eintragung eines Freibetrages auf der Steuerkarte zu senken. Seit dem 10. November 2005 können die Verluste aus solchen Anlagen allerdings nur noch mit Erträgen aus demselben Fonds „verrechnet“ werden. Typische steueroptimierte Beteiligungen waren etwa Medienfonds, die nunmehr als Investitionsobjekt für Anleger bedeutungslos geworden sind.
Renditeorientierte Beteiligungen sollten Freigrenzen ausnutzen und den Anlegern die Möglichkeit bieten, Ausschüttungen mit geringeren Steuern oder gar nahezu steuerfrei zu vereinnahmen.
Nachfolgend eine kurze Beschreibung der gängigsten geschlossenen Fonds.
Der Oberbegriff Private Equity (engl.: privates Beteiligungskapital) stellt den gesamten Markt für privates Beteiligungskapital dar - im Unterschied zum Public Equity, das an der Börse beschaffte Kapital (z.B. Aktien) darstellt. Geldgeber sind institutionelle Investoren – etwa Pensionskassen, Banken, Versicherungen – sowie vermögende Privatanleger. Die Unternehmen nutzen die Investition, um zu expandieren oder sich neu zu strukturieren, wodurch sich im Idealfall der Wert des Unternehmens erhöht - und der oder die Investor(en) den entsprechenden Gewinn kassiert oder die Anteile verkauft.
Private-Equity-Fonds sind geschlossene Fonds, deren Manager interessierten und für von ihnen als interessant erachteten Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen. Neben Eigenkapital stellen spezielle Fonds (z.B. Mezzanin-Fonds, die z.B. nachrangige Darlehen, Gesellschafterdarlehen oder stille Beteiligungen zur Verfügung stellen oder eingehen) auch Fremd- oder Hybridkapital zur Verfügung.
Achtung: Aufgrund der zugrunde liegenden, sehr speziellen Art der Investition sind die Fonds nicht selten sehr risikoreich. Geht die Umstrukturierung schief, geht auch der Fonds leer aus.
Ein bedeutender Teilbereich des Private-Equity-Marktes ist das Venture-Capital, das in erster Linie zur Finanzierung junger Unternehmen eingesetzt wird. Diese Fonds können je nach Anlagefokus sowohl im gesamten Venture Capital wie auch in speziellen Zyklen eines Unternehmens (z.B. Start-up, Seed, pre-IPO) – je nach Risikoaversion des Managements und der Expertise des Managements - investieren. Innerhalb der Branche wird der Begriff Private Equity aber auch oft in Abgrenzung zu Venture-Capital verwendet, um z.B. eine Expansion eines etablierten Unternehmens zu finanzieren.
Der geschlossene Immobilienfonds ist meist als Personengesellschaft organisiert und nimmt in er Regel nur an eine begrenzte Anzahl von Anlegern (Gesellschaftern) auf. Mittels Bareinlage erbringt jeder Anleger einen bestimmten Anteil des Fonds-Eigenkapitals, welches, gegebenenfalls mit Fremdkapital aufgestockt, in eine oder mehrere Immobilien investiert wird. Nach Kapitaldienst und Kosten werden die Mietüberschüsse an die Anleger ausgeschüttet oder reinvestiert. Ziel ist es üblicherweise, eine zusätzliche Wertsteigerung des Immobilienprojekts auf lange Sicht zu erzielen.
Ein Schiffsfonds - oder auch die geschlossene Schiffsbeteiligung - ist eine unternehmerische Beteiligung über meist vier bis sieben Jahre Laufzeit. Der Anleger profitiert einerseits aus seiner Kapitalauszahlung und den jährlichen Ausschüttungen sowie der Ausschüttung bei Veräußerung des Schiffes. Bislang minderten zudem Verluste die persönliche Einkommenssteuer.
Allgemein optieren fast alle Beteiligungen während der Laufzeit in die Tonnagebesteuerung und generieren nahezu steuerfreie Ausschüttungen, mit Ausnahme des sogenannten Unterschiedsbetrages, der mit Verkauf des Schiffes versteuert werden muss. Einige Modelle (reine Tonnagesteuerfonds, Vorzugskapital, stille Beteiligungen) verzichten ganz auf einen Anfangsverlust.
Kaum ein Segment der geschlossenen Fonds ist so komplex wie der Markt der Schiffsbeteiligungen. Am gängigsten sind immer noch die Containerschiffe. Das ist in erster Linie dadurch begründet, dass es sich bei diesem Markt um einen starken Wachstumsmarkt handeln soll: Immerhin sind aktuell weniger als zehn Prozent der Weltmarktflotte Containerschiffe. Unter dem Oberbegriff Containerschiffe werden kleine Zubringerschiffe von 500 TEU ( twenty feet equivalent unit) bis zu großen Post-Panamaschiffen von über 8.000 TEU zusammengefasst, so dass dieses Segment wie auch alle anderen Segmente der Schiffsbeteiligungen sehr inhomogen ist.
Tanker verdanken Ihre Attraktivität anderen Gründen: Nach dem sogenannten "Phase Out"-Programm in Verbindung mit den verschärften Regeln der International Maritime Organization werden in den nächsten Jahren zahlreiche Einhüllentanker aus der Fahrt genommen. Bis zum Jahr 2007 müssen rund 45 Prozent aller derzeit fahrenden Rohöltanker ersetzt werden. Bereits heute lehnen viele Öl- und Chemiegesellschaften den Einsatz von Einhüllentankern ab, weswegen eine Investition in einen Doppelhüllentanker sinnvoll sein kann.
Bulker oder auch Massengutschiffe befördern sogenannte trockene Massengüter (Kohle, Erz, Schutt, Getreide usw.). Es handelt sich auch hier um einen stabilen Wachstumsmarkt, dem allerdings nicht die Dynamik des Containermarktes zugrunde liegt. Andere Märkte wie Schwergut- oder Massengutfrachter weisen kaum bis keine Wachstumstaten auf, es muss aber alte Tonnage ersetzt werden.
Letztlich sind aber auch Beteiligungen im Binnenschifffahrtssegment vorzufinden und selbst Luxus-Kreuzfahrtschiffe kann man anteilig erwerben.
Bei Lebensversicherungsfonds Anlegergelder in gebrauchte Lebensversicherungspolicen investiert. Ziel der Beteiligung ist es, Lebensversicherung in ihrer Funktion zu erweitern und dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verschiedene Optionen zu ermöglichen. Das soll über zwei verschiedene Ansätze erreicht werden:
Bei den Kapitallebensversicherungsfonds kauft der Fonds Kapitallebensversicherungspolicen über am Markt agierende Provider. Die Preise der Policen liegen meist unter dem sogenannten inneren Wert, aber über dem Rückkaufwert der Versicherungsgesellschaften. Der Fonds zahlt die Prämien bis zur Fälligkeit. Die gekauften Policen haben unterschiedliche Fälligkeiten, so dass der Fonds während der Laufzeit sukzessive ausschütten kann. Der Anleger ist bei den in der Regel deutschen Kapitallebensversicherungsfonds gewerblich an den Verlusten und Gewinnen der Gesellschaft beteiligt.
Während bei den Kapitallebensversicherungen die Korrelation zum Kapitalmarkt recht hoch ist, haben die Risikolebensversicherungen den Vorteil, dass sie praktisch unabhängig von dem Kapitalmarkt ihre Rendite erzielen. Die Idee ist es, dass der Anleger eine Risikolebensversicherungs-Police eines Versicherten (über einen sogenannten Provider) kauft. Die Prämien werden vom Fonds weiter gezahlt und der Fonds erhält die Versicherungsprämie bei Fälligkeit der Police, in der Regel Ableben des Versicherten. Der Versicherte hat den Vorteil, dass er aufgrund des Verkaufes der nicht mehr benötigten Police (bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung) finanzielle Freiräume erhält und der Fonds kann evtl. für Anleger eine höchst mögliche Rendite erwirtschaften.
Geschlossene Umweltfonds investieren in verschiedene Träger erneuerbare Energien, zum Beispiel Windkraftwerke. Sie stellen mittlerweile sowohl national als auch international einen stark expandierenden Wirtschaftsfaktor dar. Die im April 2004 vom Bundestag verabschiedete Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) versprach Investoren zusätzliche Sicherheitsaspekte.
Der bekannteste Energieträger innerhalb der auch sogenannten Nachhaltigkeitsfonds (Sustainable Fonds) ist der Wind. Windkraftbeteiligungen erfreuen sich seit langem einer großen Beliebtheit. Die Entwicklung der Windenergie in Deutschland ist den letzten Jahren stark expandiert - nicht zuletzt politisch gewollt und gefördert.

Im Rahmen eines Nachhaltigkeitsfonds spielen neben Windkraftfonds auch andere Energieträger wie Biomasse und Solar (Photovoltaik) eine Rolle. Im Windkraftbereich werden zudem Offshore-Parks zunehmend attraktiver. Erneuerbare Energien werden in der EU weiter gefördert. Bis zum Jahr 2020 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien wie Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Photovoltaik von 13 auf 21 Prozent in der Europäischen Union erhöhen.
Die Beteiligung in solche eine ökologische Geldanlage erfolgt in ausländische Projekte in Form reiner Renditefonds. Bei der Investition in Deutschland haben die Anleger zunächst negative steuerliche Einkünfte; in der Folge dann positive Einkünfte, welche die Anfangsverluste überkompensieren.
Da Stromerzeugung durch Windkraft auch politisch erwünscht und dementsprechend gefördert wird, haben sich Investitionen in geschlossene Windkraftfonds etabliert. Neben dem ökologischen Investitionsgrund sind z.T. lukrativen Nachsteuerrenditen für die rege Beteiligung an geschlossenen Windfonds verantwortlich. Prinzipiell erwirbt der Windfond Nutzungsrechte an geeigneten Grundstücken und errichtet dort eine Windkraftanlage. Wenn ein geschlossener Windfonds mehrere Windkraftanlagen finanziert, so wird dies als Windpark bezeichnet.
Der Windfonds ist neben der Wahl der Grundstücke und der Errichtung zudem für die Einspeisung in das Stromnetz verantwortlich. Während der Betriebszeit der Anlage erhält die Fondsgesellschaft für den eingespeisten Strom die festgeschriebene Vergütung, woraus sich die Ausschüttungen für die Investoren ergeben. Ein nicht unerhebliches Restrisiko sind und bleiben aber die politischen Rahmenbedingungen/ Förderungen etc..
Beim Containerfonds investiert der Fonds die Anlegergelder in Container, die in der Hochseeschifffahrt eingesetzt werden. Die Container werden vom Fonds gekauft, an Reedereien vermietet und schließlich wieder veräußert. Sowohl das Investitionsgut, also die Container, als auch das Basisgeschäft sind im Vergleich beispielsweise zu Schiffsfonds relativ übersichtlich und daher gut nachvollziehbar. Entscheidend ist –wie so oft- das Timing.
Ausblick
Für die Ausschüttungen ist entscheidend, dass es um steuerfreie Ausschüttungen geht. Dass es also nicht vorrangig darum geht, mit Verlusten andere Einkünfte zu drücken, sondern vielmehr Einkünfte zu produzieren, die von vornherein steuerlich begünstigt sind. Vernünftig konzipierte Modelle, beispielsweise deutsche Immobilienfonds, können auch ohne Verlustzuweisung auf Renditechancen von z.B. sechs Prozent nach Steuern kommen.
An Bedeutung zunehmen dürften beispielsweise Private-Equity-Fonds, da die Finanzierung von Unternehmen über Privatkapital immer wichtiger wird, auch angesichts der neuen Eigenkapitalregeln nach "Basel II". Auch Immobilienfonds (auch solche, welche sich im Ausland engagieren) wird wieder eine größere Aufmerksamkeit geschenkt, denn schließlich sind die Alternativen für die Finanzierung einer Gewerbeimmobilie begrenzt. Viele weitere Alternativen (bspw. Eigentumswohnungsmodelle, Genossenschaften, Leasingfonds) haben wir hier aus Platzgründen nicht angesprochen.
Achtung: Alle geschlossenen Fonds haben gemeinsam, dass Investitionen nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit verbundenen positiven wie negativen Konsequenzen. Auch wegen der fehlenden Aufsicht (Ausnahme: Genehmigung des Emissionsprospektes durch das BaFin) stehen den Renditechancen zahlreiche Risiken gegenüber. Aufgrund der Vielzahl der steuerlichen und rechtlichen bis zu finanz-, betriebs- und volkswirtschaftlichen Aspekten ist es ohne kompetente Unterstützung und sachkundige, umfassende Beratung für Anleger unmöglich, die Seriosität des Initiators, die sichere Investition der Anlagesumme und den langfristigen Erfolg einer Fondsbeteiligung dauerhaft verlässlich einzuschätzen.
Ist bei einem Beteiligungsmodell jedoch erst einmal etwas schief gegangen, sollte zwischen Kunde und Initiator, dem Berater oder dem Vermittler zuerst nach einer einvernehmlichen Lösung gestrebt werden. Lässt sich ein Streit im direkten Dialog nicht einvernehmlich klären, ist als quasi letzter Rettungsanker (zum Erhalt der Geschäftsbeziehung) für alle Beteiligten eine Klärung der Sachlage durch einen Schiedsgutachter sinnvoll. Ist auch das aufgrund verhärteter Streitpositionen nicht mehr möglich, wird die Einschaltung versierter/qualifizierter Anwälte und Gutachter unumgänglich sein. Auch solche Experten findet man auf Berater-Lotse.de.