Vermögensberater

Beachte: Die folgenden Darstellungen gelten geschlechtsunabhängig.

Im undurchsichtigen Feld der Vermögensberatung tummeln sich Berater unterschiedlichster Coleur. Beispielsweise im Hinblick auf ihre Tätigkeits- bzw. Berufsbezeichnung. Sie nennen sich Finanzberater, Wirtschaftsberater, Finanzplaner („Financial Planner“), Anlageberater, Wertpapierberater und vieles mehr. Obendrein gibt es starke Unterschiede bei der Art der Entlohnung. Weit überwiegend sind diese Berater auf Provisionsbasis tätig. Nur eine Minderheit erhebt ein Honorar für seine Dienste um hiermit eine bestmögliche Neutralität und Unabhängigkeit leisten zu können. Grundlage und Höhe der Honorierung sind wiederum nicht durchgängig geregelt. Vor diesem Hintergrund ist es für den ungeübten Verbraucher schwieriger denn je, hier einen klaren Durchblick zu erlangen.

Wer aber seine Aufgabe als Berater für private und betriebliche Vermögens- und Finanzfragen ernst nimmt, sollte nicht nur der Angebots- Palette im Bereich Finanzierungen, Geld- und Kapitalanlagen sowie Finanzplanungsleistungen gerecht werden. Um wirtschaftliche Aspekte und Wirkungsweisen wirklich neutral und für den Mandanten optimal zu identifizieren, lehnen „echte“ Honorarberater jegliche Provisionen ab und lassen sich vom Auftraggeber für ihre Kompetenz und Unabhängigkeit direkt honorieren.

Gemäß dieser besonderen Vergütungsform nennen sich diese Vermögensberater auch schlicht „Honorarberater“, wenngleich auch dieser Begriff keinen rechtlichen Schutz genießt: Es handelt sich um ein Kunstwort, eine allgemein gültige oder gar gesetzliche Definition in Bezug auf diesen Beratertypus gibt es nicht.

Ob Produkte oder Dienstleistungen Provisionen oder Courtagen enthalten, spielt für diesen speziellen Beratertypus keine Rolle. Ebenso sprechen Honorarberater keine Empfehlung aus, sondern machen ihren Kunden handlungsfähig. Wird vom Produktanbieter eine Provision gezahlt, wird der Berater seinem Auftraggeber die Provision weiterreichen.

Nachvollziehbar Beratung und Verkauf zu trennen und damit wirklich Interessenkonflikte zu vermeiden, dies wird nur durch Zahlung eines Honorars möglich. Provisionen sind immer erfolgsabhängig und werden demnach nur dann gezahlt, wenn ein Vertrag „erfolgreich“ abgeschlossen wurde. Mit der logischen Folge, dass die eigentliche Beratung oft zur Nebensache wird. Die weitere Konsequenz: Unterschiedlich hohe Provisionen beeinflussen nicht nur die Art der Anlageform, sondern auch Angebotsunterschiede und Leistungen am Markt.

Durch die Honorarberatung ist gewährleistet, dass der Kunde nur dafür zahlen muss, wofür er tatsächlich eine Gegenleistung erhält („Preiswahrheit“). Und dass die Preise für ihn obendrein klar und gut nachvollziehbar sind („Preisklarheit“). Mehr noch: Ein zuvor festgelegtes Honorar ermöglicht dem Verbraucher, gleiche oder bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen zu erhalten. Es mag erstaunlich klingen, aber das Honorar für die Beratung zu einem bestimmten Produkt ist oft niedriger als die hier enthaltene (bereits einkalkulierte) Provision/ Courtage. Quasi als positiver Nebeneffekt ergeben sich zudem häufig noch Kosteneinsparungen sowie Konditions- bzw. Renditeverbesserungen.

Insofern muss die Honorarberatung nicht nur optimale Finanzplanungs- und Beratungsleistungen erbringen, sondern auch hinsichtlich der Produktangebote uneingeschränkt das am Markt Verfügbare - einzig begrenzt aufgrund ökonomischer Notwendigkeiten/ Zwänge - berücksichtigen. Hierbei kann die Unterstützung eines Discountbrokers helfen, womit naturgemäß Provisionseinsparungen erzielt werden.

Die Anforderungen an Experten und Beratung:

  • Vor der eigentlichen Prüf- oder Beratungstätigkeit vereinbaren Honorarberater und Kunde den Leistungs-/ Beratungsumfang und die Entlohnung
  • Im weiteren Leistungs-/ Beratungsverlauf ist der beauftragte Experte frei von Eigeninteressen. Er handelt und berät ausschließlich zum Wohle des Kunden.
  • Der Berater hat jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Insbesondere die Einbehaltung von Anbieter-Provisionen ist ihm nicht gestattet.
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