Sachverständige

Beachte: Die folgenden Darstellungen gelten geschlechtsunabhängig.

Bund und Länder lassen sich von Sachverständigen-Kommissionen beraten. Gerichte benötigen Sachverständige zur Aufklärung des wahren Sachverhalts. Versicherungen benötigen Unterstützung zur Schadensermittlung und -bewertung. Unternehmer brauchen Sachverständige, um Ansprüche zu begründen oder abzuwehren. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er z.B. einen Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück für die Beleihung bewerten lassen muss, seinen KfZ-Schaden beziffern soll oder eine Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte.

Bei der Suche nach einem wirklich neutralen Sachverständigen mit der geeigneten Qualifikation gilt: Auch der Begriff „Sachverständiger“ ist rechtlich nicht geschützt. Eine Ausnahme bilden von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Diese besitzen die erforderliche persönliche Integrität und Kompetenz. Die Kammer bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem speziellen Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem werden „IHK-Gutachter“ darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Mit dem Ergebnis, dass sie die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit etwa zur Beurteilung einer Kapitalanlage oder einer Beratungsleistung vor Gericht oder besser noch, vorbeugend im Auftrag des Anlegers etc. besitzen.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. In Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern und Landwirtschaftskammern. Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nämlich nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.

Anwälte oder Richter beauftragen ein Gutachten häufig erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist und der Schaden bereits eingetroffen ist („ex post“). Wenn also beispielsweise eine Kapitalanlage in die Schieflage geraten ist oder eine Anlageempfehlung sich als falsch erwiesen hat.

Aus der Praxis eines Sachverständigen für Kapitalanlagen und private Finanzplanung

In den meisten Fällen geht es um Schadenersatzklagen von Privatpersonen oder Unternehmen gegen Finanzanbieter, wie Banken, Versicherungen oder private Finanzdienstleister – oder eben auch umgekehrt.

Zur frühzeitigen Abwendung von zeit- und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren und anderen Auseinandersetzungen können Sachverständige für Unternehmen oder Privatpersonen private Gutachten erstellen. Beispielsweise um Positionen oder Ansprüche aus einer Forderung vor dem Gang zum Anwalt oder zum Gericht zu überprüfen. Oder auch in der Planungsphase einer größeren Investition oder eines Finanzierungsvorhabens: Teure Fehlentscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen lassen sich meist im Vorwege vermeiden. Vorbeugendes aktiv werden („ex ante“) eignet sich auch für Unternehmen und Produktanbieter, um beispielsweise negative Auswirkungen einer gerichtlichen Auseinandersetzung (z.B. Image- und Vertrauensschäden) zu vermeiden – oder schlichtweg um einem Produktangebot ein Qualitätssiegel zu verleihen. Auch bei Vermögensübertragungen (z.B. Erbschaften oder Scheidungen) kann sich die Beurteilung der Situation mittels neutralem Gutachten auszahlen.

Aufgaben und Merkmale eines Sachverständigen

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