Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge die dritte Säule der Altersvorsorge. Versorgungslücken, die durch den Wegfall des Arbeitseinkommens und nicht ausreichender Versorgung durch die gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge entstehen, sollen hiermit ausgeglichen werden. Nur echte Fachleute wissen, dass die Absicherung der Altersvorsorge zukünftig wohl das wesentliche Anlageziel der Deutschen sein wird.

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge die dritte Säule der Altersvorsorge. Versorgungslücken, die durch den Wegfall des Arbeitseinkommens und nicht ausreichender Versorgung durch die gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge entstehen, sollen hiermit ausgeglichen werden. Nur echte Fachleute wissen, dass die Absicherung der Altersvorsorge zukünftig wohl das wesentliche Anlageziel der Deutschen sein wird.

Lebensversicherungen

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, die den Tod des Versicherungsnehmers oder das Erreichen eines festgelegten Alters versichern. Die Ablaufleistung setzt sich aus den angesparten Beiträgen und dem Garantiezins zusammen. Hinzu kommen die nicht garantierten Anteile aus den Überschüssen (Überschussanteile), die der Versicherer mit dem angesparten Kapital erwirtschaften konnte.

Einige Lebensversicherungen bewähren sich in der Versorgung der Hinterbliebenen beim unerwarteten Tod des Versicherungsnehmers oder der Absicherung von Verbindlichkeiten. Das gilt zum Beispiel dann, wenn eine Familie zur Finanzierung von Wohneigentum einen hohen Kredit aufgenommen hat. Eine Risiko- Lebensversicherung kann in solch einem Fall eine hohe Verschuldung und den Verlust des Lebensstandards verhindern, wenn der Ernährer plötzlich ausfällt.

Als lukrative Sparanlage und private Altersvorsorge sind die meisten Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherungen) dagegen oft eher ungeeignet: Die garantierte Verzinsung der eingezahlten Beiträge ist gering, die Einhaltung von Renditeversprechen wird zunehmend ungewisser, Verwaltungs- und Abschlusskosten bleiben dagegen hoch.

Deutsche Lebensversicherungen boten bis Ende 2006 einen Garantiezins von mittlerweile (Absenkung in 2004 von bis dahin 3,25%) nur noch 2,75 Prozent. Eine weitere Absenkung auf 2,25 Prozent ist seit Januar 2007 erfolgt. Die Zinsgarantie gilt ohnehin ausschließlich für den reinen Sparanteil – das heißt für nur etwa 60 bis 75 Prozent der eingezahlten Beitragssumme. Auch die in Aussicht gestellten, aber nicht garantierten Überschussbeteiligungen sind aufgrund der Entwicklungen am Kapitalmarkt bei immer weniger Versicherungsunternehmen realistisch. Wurde Ende der neunziger Jahre von den meisten Unternehmen durchschnittlich noch eine Überschussbeteiligung von bis zu 7 Prozent p. a. prognostiziert, liegen die Werte heute vielfach zwischen null und gut vier Prozent. Bei einem Vertragsbeginn ab Januar 2005 sind die Auszahlungen aus Lebensversicherungen grundsätzlich nicht mehr steuerfrei. Und wer eine Police vorzeitig kündigen will, erhält aufgrund der geringen Rückkaufswerte, der anfallenden Versicherungssteuern und Verwaltungsgebühren oft nicht einmal die Summe seiner Beiträge zurück.

Vor Abschluss eines Vertrags ist deshalb eine umfassende und präzise Bedarfsanalyse dringend zu empfehlen. Nicht zuletzt auch wegen der Vielfalt und Unübersichtlichkeit sowie den erheblichen Renditeunterschieden der angebotenen Produkte.

Aktuelle Lebensversicherungen am Markt lassen sich in vier große Gruppen einteilen:

  • Risikolebensversicherungen
  • Kapitallebensversicherungen
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Rentenversicherungen

Kapitallebensversicherung

Sie besteht aus einer Todesfallversicherung und einem Sparvorgang (s.o.). Der Versicherer zahlt sowohl beim Tod der versicherten Person als auch, wenn das Vertragsende erreicht wird. Das Ansparen von Geldern in einer Kapitallebensversicherung bringt meist nur eine geringe Rendite. Der Versicherer zieht relativ hohe Abschluss- und Verwaltungskosten vom gezahlten Beitrag ab und vereinnahmt einen weiteren Teil des Beitrages für den Todesfallschutz. Allein was dann noch übrig bleibt, wird mit einer Mindestverzinsung (Garantiezins ab 01.01.2007 2,25% für Neu-Verträge) vom Versicherer für den Versicherungskunden bedient. Weitergehende Überschüsse sind nicht garantiert.

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine Form der Kapital-Lebensversicherung. Die Versicherten erwerben durch Abschluss eines entsprechenden Vertrags das Recht auf eine lebenslange Rente (sog. Leibrente) oder auf eine befristete Laufzeit. Der Versicherte zahlt dafür entweder regelmäßig Beiträge ein - „aufgeschobene Rentenversicherung gegen laufende Beiträge“ - oder leistet eine einmalige Zahlung. Die Rentenzahlungen bestehen dann aus einem garantierten und einem nicht garantierten Anteil, der von der Ertragssituation des Versicherungsunternehmens abhängig ist. Todesfallschutz ist meist nicht gewährleistet. Bei Rentenversicherungen gehen im Todesfall des Versicherten die Angehörigen meistens bzw. überwiegend leer aus. Bei Abschluss von Verträgen ist zudem auf die unterschiedlichen Anpassungsregelungen (Rentensteigerung...) der Anbieter/ Tarife zu achten.

Die private Rentenversicherung funktioniert fast wie die Kapitallebensversicherung. Auch hier werden vergleichsweise hohe Kosten einbehalten. Die steigende Lebenserwartung der Bundesbürger sorgt zudem für eine geringere Überschussbeteiligung. Die private Rentenversicherung kann dennoch unter dem Langlebigkeits-Aspekt durchaus eine interessante Alternative bzw. Ergänzung des individuellen Vorsorgekonzeptes.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung in Verbindung mit einer Fondsanlage. Die Rendite ist oft höher als bei einer reinen Kapitallebensversicherung (Anmerkung: hauptsächlich wegen der völlig unterschiedlichen Risikokalkulation bzw. der hiermit verbundenen Absicherungskosten). Problematisch kann es allerdings sein, wenn Versicherungen nur in „eigene“ Fonds investieren – und damit eine ausgewogene Diversifizierung nicht immer gegeben ist. Bei der „Fondsgebundenen“ werden die in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile als (Fonds-)Sondervermögen verwaltet und bilanziert, die Erträge aus den Fonds werden ausschließlich den Kunden gutgeschrieben und können nicht zum Ausgleich von Kostenüberschreitungen oder als Unternehmensgewinne verwendet werden. Allerdings entstehen beim Abschluss von fondsgebundenen Lebensversicherungen zumindest in den ersten Jahren teils sehr hohe Kostenbelastungen (natürlich auch für einen Risikoabsicherungsanteil), sodass der Sparanteil des jeweils aufgewendeten Beitrags anfangs durchaus nur 50 bis 75 Prozent betragen kann. Ein Ausgleich dieser Kostenbelastungen durch Investmentfonds erscheint so in den Anfangsjahren kaum möglich bzw. ist zumindest wenig wahrscheinlich.


Problem: Die wenigsten Lebensversicherungsgesellschaften legen ihre Kalkulationsansätze (und somit die entsprechenden Sparanteile) konkret für den geplanten Anlagehorizont offen.

Achtung: Um im Dschungel der Anbieter und angesichts zahlreicher, unterschiedlicher Tarife im großen Bereich der Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen den Überblick zu behalten, ist eine objektive und anbieterneutrale Beratung unabdingbar. Vor einer Produktauswahl sind unbedingt die persönlichen Hintergründe, die Entscheidungsgrundlagen und Zielsetzungen zu beachten. Nicht zuletzt sind auch die erheblichen Kosten-/ Rendite-/ Leistungsunterschiede (nicht selten pro Vertrag im fünf- und mehrstelligen Bereich) ein wichtiges Segment, welches es zu berücksichtigen gilt.

Banksparplan

Bei einem Banksparplan wird ein Guthaben üblicherweise mit festgelegter Verzinsung angespart. Der Zinssatz kann je nach Laufzeit und Sparbetrag variieren oder sich außerdem nach einem Referenzwert richten. Manche Angebote bieten eine Grundverzinsung in Verbindung mit einem Bonuszins-Programm u.ä. Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht. Verlustrisiken und Erträge sind gleichermaßen gering.

Fondssparplan

Bei einem Fondssparplan erfolgt die Anlage des Kapitals in Investmentfonds, Aktien-, Renten- oder gemischten Fonds.