Riester-Rente
Bei der „Riester-Rente“ fördert der Staat das Sparen in bestimmten Anlageformen durch eine Kombination aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Drei Anlageformen stehen zur Wahl: Banksparpläne, Rentenversicherungen und Fondssparpläne.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Altersvorsorgeprodukt bestimmte Kriterien erfüllt, woraufhin es geprüft und zertifiziert wird. Die Zertifizierungsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), prüft dabei nicht die Güte eines Produkts sondern nur, ob das einzelne Altersvorsorgevertragsangebot die gesetzlichen Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt.
Die Beratung durch einen neutralen Experten ist daher unbedingt empfehlenswert.
Rürup Rente
Neben der Riester-Rente gibt es eine weitere staatlich geförderte Altersvorsorge, die nach dem Ökonom Bert Rürup benannte „Rürup- Rente“. Gefördert wird sie ausschließlich über Steuervorteile. Das macht sie vor allem für Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Garantiert wird eine lebenslange regelmäßige Rentenzahlung, jedoch nicht beginnend vor dem 60. Lebensjahr. Die Beratung durch.