Betriebliche Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersversorgung (BAV) wird vom Staat und durch den Arbeitgeber gefördert. Durch die Rentenreform hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, sofern er bereit ist, Teile seines künftigen Arbeitseinkommens in Beiträge hierfür umzuwandeln. Der Höchstbeitrag liegt jedoch bei 4 Prozent des Bruttogehaltes und maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich für einen oder mehrere Durchführungswege zu entscheiden und so den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Vier Durchführungsformen gibt es für die betriebliche Altersvorsorge:

  • Pensionszusage,
  • Unterstützungskasse,
  • Pensionskasse,
  • Direktversicherung.

Direktzusage

Die Direktzusage (Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage) ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Sie ist die in Deutschland am meisten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Die entsprechenden Leistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Der Arbeitnehmer kann sich der Finanzierung beteiligen. Besteht eine Direktversicherung kann der Arbeitnehmer auch hierfür die steuerliche Förderung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) erhalten. Voraussetzung ist, er verzichtet auf die Pauschalversteuerung.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Arbeitnehmer haben formal keinen Rechtsanspruch auf Leistungen, die aus der Unterstützungskasse gewährt werden. Reicht das Kassenvermögen nicht aus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die versprochene Leistung einzustehen. Vermögen wird durch Einzahlungen des Trägerunternehmens oder durch eigene Erträge der Unterstützungskasse erwirtschaftet. Arbeitnehmer können eigene Beiträge ebenfalls einzahlen.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Angestellten abschließt. Bezugsberechtigt sind Beschäftigte oder deren Hinterbliebene. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers. Arbeitnehmer können sich beteiligen.

Pensionskasse

Die Pensionskasse funktioniert wie eine Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Im Unterschied zur Direktversicherung, muss der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer selbst Mitglied der Pensionskasse sein. Diese hält sich vor allem beim Aktienkauf an strenge Anlagebeschränkungen. Damit werden Risiken und gleichzeitig Renditechancen verringert. Der Arbeitgeber leistet Beiträge, an denen sich die Arbeitnehmer beteiligen können.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist wie die Pensionskasse eine rechtlich selbständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber durchführt. Weil die Kapitalanlage bei Pensionsfonds im Vergleich zu Direktversicherungen und Pensionskassen kaum reglementiert wird, besteht die Möglichkeit, höhere Renditen zu erwirtschaften (dies jedoch evtl. aber mit gesteigerten Risiken). Gleichzeitig gewährleistet der Arbeitgeber, dass die Summe der eingezahlten Beiträge bei Renteneintritt zur Verfügung steht. Arbeitnehmer können sich an der Finanzierung der Beiträge beteiligen.