Private Risikoabsicherung

Abgesichert werden sollten all jene Gefahren, welche die wirtschaftliche Existenz im Schadensfall komplett zerstören oder bei deren Eintritt erhebliche Verluste drohen. Zweitrangig ist, was unter die Kategorie ärgerlich, aber nicht ruinös fällt. Eine Kosten-Nutzen- Rechnung kann sich unbedingt bezahlt machen: Der jährliche Beitrag für die Glasbruchversicherung inklusive „Ceranfeld“ kann so etwa teurer kommen als der Schadensfall.

Private Risikoabsicherung

Abgesichert werden sollten all jene Gefahren, welche die wirtschaftliche Existenz im Schadensfall komplett zerstören oder bei deren Eintritt erhebliche Verluste drohen. Zweitrangig ist, was unter die Kategorie ärgerlich, aber nicht ruinös fällt. Eine Kosten-Nutzen- Rechnung kann sich unbedingt bezahlt machen: Der jährliche Beitrag für die Glasbruchversicherung inklusive „Ceranfeld“ kann so etwa teurer kommen als der Schadensfall.

Haftpflicht

Haftpflicht ist die Verpflichtung, als Verursacher eines Schadens Ersatz zu leisten. Bundesbürger haften für solche Schäden gegenüber Dritten mit ihrem aktuellen sowie mit ihrem künftigen Vermögen und bis zur Pfändungsgrenze gar mit ihrem persönlichen Einkommen. Haftungsansprüche erlöschen dabei erst dann, wenn der angerichtete Schaden finanziell vollständig beglichen ist.

Die Private Haftpflichtversicherung gewährt Schutz bei Schäden, die von versicherten und/oder mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich verursacht wurden. Kinder unter sieben sind weder deliktfähig noch schadenersatzpflichtig. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen weder sie noch die Versicherung zahlen. Der Privathaftpflichtversicherer wehrt die in diesem Fall unberechtigten Schadenersatzansprüche gegen Kind oder Eltern ab und fungiert damit wie ein Rechtsschutzversicherer.

Achtung: Lassen Sie auch bei der Haftpflicht Ihren tatsächlichen Bedarf von einem neutralen Berater analysieren, bevor Sie einen Versicherungsvertrag abschließen.

KFZ

Eine KFZ- Haftpflichtversicherung ist Pflicht bei der Zulassung eines Fahrzeugs.

Die Teilkaskoversicherung bringt im Schadensfall das nötige Geld für ein Ersatzfahrzeug oder eine Reparatur. Vorausgesetzt der Schaden ist durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Wild entstanden. Kurios: Schäden durch Marderbisse erstatten nur einige Versicherer.

Die Vollkaskoversicherung umfasst ebenfalls alle Teilkasko-Gefahren. Hinzu kommen selbstverschuldete Unfallschäden sowie Vandalismusschäden am Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung zahlt dabei auch in den Fällen, wenn der Schadensverursacher Fahrerflucht begangen hat. Versichert ist allein das Fahrzeug mit allem, was serienmäßig dazugehört. Autoinhalte - Kleidung, Handy oder Notebook sind jedoch nicht mit einbegriffen.

Hausrat

Eine Hausratversicherung benötigt jeder, der über einen eigenen Hausstand verfügt. Bei einem großen Schadensfall oder Totalschaden durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leistungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl drohen andernfalls erhebliche finanzielle Verluste.

Die Elementarschadensversicherung leistet eine Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung des versicherten Ortes, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und evtl. Vulkanausbrüche zerstört oder beschädigt werden.

Achtung: Versicherungsunternehmen bieten häufig eine erweiterte
Elementarschadensversicherung
als Ergänzung zur Hausratversicherung an. Wer angesichts tatsächlich vorhandener Risiken einen entsprechenden Bedarf hat, bekommt den Zusatz jedoch oft gar nicht oder nur zu hohen Beiträgen.
Ergänzende Schadensversicherungen, Sachversicherungen und sonstige Haftpflichtversicherungen werden in verwirrender Bandbreite angeboten. Ein neutraler Berater hilft, im Gespräch individuelle Entscheidungskriterien zu entwickeln und den wirklich notwendigen, passenden Versicherungsschutz zusammenzustellen.

Tipp: Wer eine Wohnung oder ein Haus eingerichtet hat, sollte eine "Hausratversicherung zum Neuwert" abschließen. Im Falle von Feuer, Blitzschlag, Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel, Einbruch oder Vandalismus ersetzt diese Versicherung den Hausrat zum Neuwert.

Glasbruchversicherungen lohnen sich meist nur unter sehr speziellen Bedingungen – z.B. im Falle einer Wintergartenfront.

Fahrraddiebstahlversicherung ist meist gar nicht notwendig, da der Verlust eines Fahrrads nicht zu erheblichen Einbußen führt. Einige Hausratsversicherungen versichern Fahrräder bis 250 Euro mit.

Rechtsschutzversicherungen
erstatteten Rechtsverfolgungskosten auch beim Verlust eines Prozesses. Der Schutz gilt allein für den Privatbereich sowie für eine nichtselbständige berufliche Tätigkeit, nicht jedoch für Streitigkeiten aufgrund einer selbständigen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit oder das Halten, Mieten oder Fahren von Kraftfahrzeugen. Nicht versichert sind die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, vorsätzlich begangene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Streitigkeiten aus Baufinanzierung oder Immobilien-Mietverträgen nur wenn Grundstücks- oder Miet-Rechtsschutz vereinbart wurde.

Achtung: Eine Rechtschutzversicherung macht nur dann Sinn, wenn individuelle Risiken mitversichert sind. Ein neutraler Experte kann im Beratungsgespräch sowohl das individuelle Risikoprofile ermitteln wie auch Produktangebote prüfen.

Einkommensschutz

Versicherungen, die vor dem Verlust des Einkommens schützen, haben ebenfalls eine hohe Prioritätsstufe. Wichtige Versicherungen sind Berufsunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherungen, Lebensversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung

Berufsunfähigkeit
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, zusätzlich zu Sozialrenten oder anderen Versorgungsbezügen, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (in der Regel ab 50 Prozent - aber auch niedrigere Werte sind möglich) berufsunfähig wird - also seinen Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit hat schmerzhafte finanzielle Folgen. Berufstätige, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. möglichst solange die versicherte Person noch kerngesund ist. Bereits kleinere Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen.

Private Unfallversicherungen bieten eine Kapital- oder Rentenzahlung bei Verlust der Arbeitskraft durch Unfallinvalidität. Unfallinvalidität ist dann gegeben, wenn durch ein „plötzliches von außen auf den Körper des Versicherungsnehmers einwirkendes“ Ereignis dessen Gesundheit dauerhaft beschädigt wird und ein damit einhergehender Invaliditätsgrad eintritt. Versicherungsschutz besteht normalerweise rund um die Uhr weltweit - unabhängig vom Aufenthaltsort des Versicherten. Wer z.B. auf Grund seiner Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, kann evtl. alternativ* mit Leistungen aus einer Unfallversicherung den Einkommensverlust im Schadensfall ausgleichen.

*Anmerkung: Das funktioniert normalerweise nur bei einem Unfall. Insofern ist die Unfallversicherung keinesfalls ein vollwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zumal Berufsunfähigkeit und Invalidität nicht unbedingt die gleiche Seite der Medaille sind.

Tipp: Bei der privaten Unfallversicherung ist zudem zu beachten, ob es sich um eine globale Police handelt, ob nur Freizeit oder Freizeit und Beruf abgesichert sind - und zudem, wie die „Gliedertaxen“ (ggf. auch mit welcher Progression) zur Invalidität gestaffelt sind. Auch wenn es sich um eine Unfallversicherung handelt, kann evtl. der zusätzliche Einschluss einer geringen Todesfallsumme sinnvoll sein, da dann im Leistungsfall bei unklarer Invaliditätssituation/-entwicklung ggf. seitens der Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallsumme ein Abschlag möglich ist.

Lebensversicherung

Hauptaufgabe der Lebensversicherung ist die Versorgung der Hinterbliebenen beim unerwarteten Tod des Versicherungsnehmers, also etwa die Absicherung wirtschaftlich Abhängiger oder die Sicherung von Verbindlichkeiten. Wenn etwa eine Familie, z. B. zur Finanzierung von Wohneigentum, einen hohen Kredit aufgenommen hat, kann eine Lebensversicherung vor Verschuldung und Verlust des Lebensstandards schützen, wenn der Ernährer plötzlich ausfällt.
Risiko-Lebensversicherung und Kapital-Lebensversicherung garantieren beide für den Sterbefall des Versicherten die Auszahlung eines festgelegten Betrags. Allerdings sichert die „reine“ Risiko-Lebensversicherung in Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme ausschließlich den Todesfall ab. Stirbt der Versicherte nach Ablauf des versicherten Zeitraums, geht er in der Regel „leer aus“. Neben Risikolebensversicherungen mit gleichbleibender Versicherungssumme gibt es solche mit fallender Versicherungssumme. In Kombination mit Darlehen wird die Police oftmals als „Restschuldversicherung“ angeboten. Erwirtschaftet der Versicherer Risiko- oder Kostenüberschüsse werden diese mit Beitragszahlungen verrechnet oder als Todesfallbonus ausgeschüttet.

Die Kapital-Lebensversicherung zahlt sowohl beim Tod der versicherten Person als auch, wenn das Vertragsende erreicht wird. Es gibt zu diesem Produkt sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten, welche für die verschiedensten Zielsetzungen/ Vorgaben von Anlegern geeignet sein können. Auch bei anstehenden Veränderungen für bestehende Verträge gilt es vielfältige und sehr unterschiedlich wirkende Aspekte zu beachten um möglichst kosten- und renditeschonend vorzugehen (siehe dazu auch Private Altersvorsorge)

Tipp: Die Renditen der Anbieter unterscheiden sich erheblich, sodass die Ablaufleistungen verschiedener Anbieter nicht selten bis zu 40 Prozent auseinander liegen. Aufgrund der steuerlichen Veränderungen hinsichtlich den verschärften Voraussetzungen für eine ganz oder teilweise Steuerfreiheit ist sehr kritisch zu prüfen, ob ein Abschluss noch interessant ist. Handlungsfehler bewirken nicht selten Schäden im fünf- und mehrstelligen Bereich. Der gesamte Bereich „Lebensversicherungen“ ist extrem vielseitig und komplex und sollte in die Hände eines neutralen, von Produkten und Anbietern unabhängigen Experten übergeben werden.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist unverzichtbar. Für weitgehend alle Arbeiter und Angestellten, deren Einkommen unterhalb einer sog. Pflichtversicherungsgrenze liegt, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Wer mehr verdient, kann ebenso wie Selbstständige, Freiberufler oder Beamte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben - oder sich privat versichern.

So ist der Blick auf die eigene Gehaltsabrechnung für viele Anlass zur Überlegung, ob sich ein Wechsel zur „Privaten“ lohnt. Private Krankenversicherungen werben nicht nur mit niedrigeren Beiträgen, sondern auch mit deutlich mehr Leistungen. Hauptverkaufsargument sind flexible Beiträge und mehr Komfort, bevorzugte Behandlung im Krankenhaus, freie Arztwahl, großzügige Erstattung bei alternativen Behandlungsmethoden, Zahnersatz und freie Medikamentenverordnung. Das Grundprinzip: Versichert wird nicht nach Einkommen, sondern nach Risiko. Wechseln können Selbständige – und Angestellte (wie gesagt, wenn deren sozialversicherungspflichtiges Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt). Pauschal lässt sich sagen: Junge Singles mit hohem Einkommen zahlen selbst für umfassenden Krankenschutz oft weniger als für den Standardschutz der Kassen. Doch sobald Nachwuchs kommt, wird’s teuer. Der Grund: In der gesetzlichen sind der nicht berufstätige Partner und Kinder bisher beitragsfrei mitversichert. Bei den privaten zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Obolus. Für Frauen ab 40 und Männer jenseits der 45 lohnt ein Wechsel meist nicht mehr, denn mit den Eintrittsalter steigen die Beiträge. Und das meist überproportional.

Vorsicht: Ein Aus- oder Umstieg sollte gut überlegt sein - denn ein zurück zur gesetzlichen ist nur in wenigen Fällen möglich. (Beispiel: Bisheriges Arbeitseinkommen war oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze und ein neues Arbeitsentgelt liegt darunter bzw. ein Selbständiger, der bisher freiwillig versichert war, geht in ein „vollwertiges“ Angestelltenverhältnis und liegt mit seinem Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze.) Eine wichtige Überlegung sollte auch die Frage nach der Familienplanung sein. Außerdem: Hohe Einstiegshürden, Beitragssprünge und unsichere Zukunftsperspektiven bremsen die Euphorie für private Anbieter. Auch von niedrigen Einstiegstarifen der Privaten sollten sich Versicherte nicht blenden lassen. Ein Blick ins Kleingedruckte sagt, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden – oder wo versteckte Selbstbehalte sitzen. Auch ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist ggf. ohne erfolgreiche Gesundheitsprüfung nicht ohne weiteres möglich. Weiterer Nachteil: Der Verlust der erworbenen Altersrückstellungen. Als Faustregel gilt: Ein Wechsel lohnt bestenfalls in den ersten 2 Jahren. Ebenfalls eine große Unsicherheit bergen die zukünftigen gesetzlichen Regelungen, welche die Politik sich als „Überraschung“ vorbehält um das gesetzliche System zu entlasten.

FAZIT: Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass die Leistungen bzw. Preis-/Leistungsverhältnisse der Anbieter kaum durchschaubar sind bzw. dies nur ansatzweise (wenn überhaupt) über sogenannte Vergleichsprogramme geschehen kann. Eine umfassende Analyse der individuellen finanziellen und familiären Situation durch einen unabhängigen Experten mit entsprechendem Know-how, Erfahrung und Marktüberblick ist unverzichtbar.

Eine Krankentagegeldversicherung lohnt sich bei höherem Einkommen sowie für Selbständige/Freiberufler, die eine längere Auszeit nicht durch finanzielle Reserven überbrücken können oder wollen.
Die Krankenzusatzversicherung ist nicht zwingend notwendig, garantiert jedoch vorab vereinbarte Annehmlichkeiten im Krankheitsfall.
Die private stationäre Krankenzusatzversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die bei einem Krankenhausaufenthalt die Kosten - im Rahmen der jeweiligen Leistungszusagen - übernimmt, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden - freie Krankenhauswahl, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung.
Ambulante Ergänzungsversicherungen ersetzen - je nach Leistungsumfang - Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen gekürzt oder gestrichen haben z. B. Zahnersatz, Massage oder Naturmedizin. Der Versicherungsschutz beinhaltet häufig eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung.

Pflegeversicherung

Wer sich privat krankenversichert, kommt auch in die private Pflegepflichtversicherung. Hier sind die Beiträge einkommensabhängig, was sich im Alter oder in einkommensschwachen Zeiten zum Nachteil entwickeln kann.

Private Pflegezusatzversicherungen
werden üblicherweise in drei verschiedenen Arten von privaten Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen angeboten:

  • Pflegerentenversicherungen Kombination aus Versicherungsschutz gegen Pflegebedürftigkeit und Tod und einem Sparvertrag mit meist recht geringer Rendite.
  • Pflegekostenversicherungen orientieren sich am Vorgehen der Krankenversicherer und erstatten tatsächlich entstandene Kosten bis zu einem Höchstbetrag oder Prozentsatz.
  • Pflegetagegeldversicherungen ein vereinbarter Geldbetrag pro Tag versichert. Für jeden Tag, an dem der Versicherte ärztlich nachgewiesen pflegebedürftig ist, wird ohne einen Nachweis der tatsächlichen Kosten das Tagegeld bezahlt. Wie viel Tagegeld der Versicherte erhält, hängt von der Pflegestufe ab.

Tipp: Das Leistungsportfolio der gesetzlichen Krankenkassen verändert sich häufig und auch zwischen den einzelnen Kassen gibt es erhebliche Preis-/ Leistungsunterschiede. Das Gespräch mit einem neutralen Berater kann helfen, zwischen gesetzlichen und privaten Kassen sowie individuellen Zusatzversicherungen eine Wahl zu treffen, die der individuellen Gesundheitsprognose sowie der Lebenssituation gerecht wird.