Gewerbliche Risikoabsicherung

Zu versichernde Risiken sind: Schäden, die Dritten durch die gewerbliche Tätigkeit des Unternehmers entstehen, Schäden am Sachvermögen des Betriebes, Schäden am Unternehmens- oder Privatvermögen, die durch Dritte verursacht werden sowie Schäden durch Beschäftigte des Betriebes. Zudem sind ggf. solche Risiken abzusichern, welche durch verschiedene Versicherungsverträge jeweils nicht lückenlos abgedeckt werden konnten.

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter und zwar bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie ist das gewerbliche Pendant zur Privathaftpflicht. Eine entsprechende Police bewahrt auch hier den Versicherungsnehmer vor Haftungsansprüchen aus den gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Achtung: Nur ein spezifisch versierter Berater kann die individuellen Risiken, die im Betrieb abgesichert werden sollten, wirklich sachlich und umfassend einschätzen. Idealerweise ist ein neutraler Berater hinzu zu ziehen.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflicht schützt Selbständige vor eventuellen Regressansprüchen ihrer Kunden. Sie deckt dabei nicht nur Vermögensschäden ab, sondern greift auch bei ungerechtfertigten Ansprüchen. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft berät ihre Kunden juristisch, unterstützt sie ggf. vor Gericht und übernimmt die Kosten – und arbeitet damit wie eine Rechtsschutzversicherung.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist notwendig, wenn ein Unternehmer, Freiberufler oder Selbständiger „beruflich“ Auskünfte erteilt, stellvertretend fremde Interessen wahrnimmt oder verwaltet, wenn er Verträge vermittelt oder hoheitlich tätig ist. Der Geschäftsinhaber haftet auch für seine Mitarbeiter. Schadensersatzansprüche, die aus entsprechenden Fehlern entstehen, werden ebenfalls aus der Vermögensschadenhaftpflicht abgegolten.

Gebäudeversicherung (gewerblich)

Eine Gebäudeversicherung versichert den „Baukörper“, das Gebäude, in dem ein Unternehmen ansässig und tätig ist, ebenso wie Einbauten, die der Versicherungsnehmer oder Eigentümer vorgenommen hat. Dazu zählen u.a.: Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen und elektrische Anlagen. Sie sollten deshalb zwingend bei Angabe einer Versicherungssumme miteingerechnet werden. Darüber hinaus sind Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Sturm-Hagelschäden versichert.

Gewerbliche Sachversicherungen

Gewerbliche Sachversicherungen gibt es für eine Vielzahl von Gefahren. Der Umfang der Risiken reicht von Maschinen-, Transport-, Elektronik-, Feuer- und Leitungswasserschäden bis hin zu Diebstahl, Hardwaredefekten und mutwilliger Zerstörung oder Manipulationen an EDV-Systemen. Auch eine Rechtsschutzversicherung ist für die meisten Betriebe empfehlenswert.
Achtung: Ein versierter neutraler Versicherungsexperte sollte im jeweiligen Betrieb vor Ort die individuell passenden Lösungen erstellen.

Geschäftsinhaltsversicherung

Die Inventarversicherung sichert Waren und Vorräte sowie die Betriebseinrichtung gegen verschiedene Risiken ab. Versicherte Gefahren sind Feuerschäden, Einbruch- und Diebstahlschäden und/oder Leitungswasserschäden. Geschäftsinhalte und Inventar sind je nach Betrieb unterschiedlich. Achtung: Versicherungsnehmer sollten mit einem versierten neutralen Berater über ihre Risiken und deren Absicherung sprechen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Zerstörung der Betriebseinrichtung eines Betriebes/Unternehmens kann trotz ausreichender Absicherung des Inventars die Existenz des Betriebs in kürzester Zeit gefährden. Dies gilt vor allem dann, wenn das Unternehmen eine Betriebsunterbrechung in Kauf nehmen muss. Bereits geringe Unterbrechungen der Unternehmenstätigkeit verursachen hohe Kosten. Besonders riskant sind insbesondere auch solche Unternehmensansätze, in denen der unternehmerische Erfolg bzw. die entsprechenden Einnahmen nur auf bspw. einen Inhaber oder spezifischen Berufsträger (z.B. niedergelassener Arzt) abgestellt sind.
Achtung: Rechnen Sie aus, was es bedeuten würde, wenn die Produktion für vier Wochen ruht, Gehälter, Löhne, Mieten und Leasingraten jedoch weiterlaufen und lassen Sie sich dann von einem versierten neutralen Berater im Hinblick auf den individuell passenden Versicherungsschutz umfassend beraten.

Versicherung von Forderungsausfällen

Forderungsausfall-Versicherungen schützen vor Forderungsausfällen aus Lieferungen und Leistungen. Für das Inland gibt es eine Warenkreditversicherung, für Auslandsgeschäfte eine Exportkreditversicherung. Bei Forderungsausfall kommen die Versicherungen für die Außenstände auf, abzüglich einer Selbstbeteiligung des Versicherten.

Sonstige Versicherungen

Im Rahmen der gewerblichen und industriellen Risikoabsicherungen (respektive auch hinsichtlich Transportversicherungen u. ä.) werden noch unzählige weitere Risk-Ansätze sicherungstechnisch verfolgt bzw. abgedeckt. Aus Platzgründen ist uns eine detailliertere Darstellung an dieser Stelle nicht möglich. Bitte ziehen Sie in jedem Fall einen versierten neutralen Experten zur Ermittlung und Abklärung entsprechender Problem-/ Fragestellungen hinzu.