der eine umfassende Rechtsberatung in allen Versicherungsangelegenheiten bietet?
Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Versicherungsberater beraten und betreuen Selbstständige, Firmen- und Privatkunden sowie Kommunen bedarfs- und personenorientiert . Sie erstellen Risikoanalysen für ihre Kunden, beraten über einen Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten ist und vertreten ihre Mandanten im Schadensfall gegenüber der jeweiligen Versicherung. Sie prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte, verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherungsunternehmen und vertreten aktiv deren Interessen bei Schadensregulierungen.
Versicherungsberatung ist Rechtsberatung
Dabei ist ihre Tätigkeit stets eine beratende - so genannte Rechtsberatung - und gutachterliche, - die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen gehört nicht in ihr Aufgabengebiet, jedoch erhält der Mandant auch Namen und Adressen der in Frage kommenden Versicherungsunternehmen mitgeteilt. Eine der Hauptaufgaben ist es auch, durch eigene Maßnahmen des Versicherungsnehmers Versicherungskosten zu vermeiden.
Der Versicherungsberater berät seine Mandanten neutral und unabhängig in allen Versicherungsfragen.
Der Beruf Versicherungsberater/in gehört zu den rechtsberatenden Berufen und darf nur ausgeübt werden, wenn von der zuständigen Industrie- und Handelskammer eine Erlaubnis erteilt wurde.
Er darf nicht mit einem Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder einem selbst ernannten Honorar-Berater verwechselt werden.
Die Berufsbezeichnung Versicherungsberater ist geschützt.
Genießen Sie 100-prozentige Neutralität
Dem Versicherungsberatern ist es gesetzlich verboten
* Provisionen oder sonstige Zuwendungen von Versicherungsgesellschaften zu erhalten
* direkte oder indirekte Bindungen zu Versicherungsunternehmen einzugehen
* uns in Abhängkeiten jeglicher Art zu begeben, die die Berufsausübung beeinträchtigen, beeinträchtigen könnten oder auch nur einen solchen Anschein erwecken und dadurch Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben.
Diese Unabhängigkeit versetzt uns in die Lage, Ihnen nicht nur die besten, sondern auch die kostengünstigsten Versicherungen von nahezu allen am deutschen und europäischen Versicherungsmarkt tätigen Unternehmen herauszufiltern.
Sie erhalten durch uns den bestmöglichen Versicherungsschutz
Egal ob Verbraucher, Selbstständige, Firmen und Industrie oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen - Sie werden absolut bedarfsgerecht und kompetent in Ihren Versicherungsangelegenheiten beraten.
Versicherungen maßgeschneidert:
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung!
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr derzeitiger Versicherungsschutz der richtige ist?
Gehen Sie auf Nummer sicher! Als Sachverständige für Versicherungsangelegenheiten erstellen wir Ihnen ein Gutachten, dass Ihnen sachlich und verständlich die Vor- und Nachteile Ihres bestehenden Versicherungsschutzes aufzeigt.
Ihre Anlaufstelle im Schadensfall - damit Sie zu Ihrem Recht kommen
Wir helfen Ihnen im außergerichtlichen Verfahren zu Ihrem Recht zu kommen. Bei jedem Schaden ist die Einleitung der notwendigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt unerlässlich für eine zufriedenstellende Regulierung.
Hier ist versicherungsrechtliches Wissen ebenso gefragt wie versicherungskaufmännische Praxiserfahrung. Warten Sie nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern schaffen Sie sich Ihren Vorteil von Anfang an. Falsches Handling im Nachhinein zu korrigieren, ist immens schwierig und häufig mit langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen verbunden.
Und sollte ein Schaden dann doch einmal gerichtlich zu klären sein, ist durch Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Rüdiger Fromme gewährleistet, dass der Schaden nahtlos und für Sie problemlos weiterverfolgt werden kann, ohne dass Wissen aus der Vorgeschichte verloren geht.
Der Versicherungsberater ist wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt ausschließlich im Interesse seiner Mandanten tätig.
Für seine Tätigkeit erhält er ein Honorar, das sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemisst.