FRANKONIA Sachwert AG - Anlegerin erhält Schadensersatz von FUTURA Finanz AG

Ein Fachbeitrag von

FRANKONIA SACHWERT AG
Landgericht Heilbronn, Urteil vom 28.02.2006 – 5 O 90/05

 


FUTURA FINANZ AG zu Schadensersatz verurteilt


Die FRANKONIA SACHWERT AG hat Anleger als atypisch stille Gesellschafter geworben. Die FUTURA FINANZ AG, deren Vorstand Herr Michael Turgut ist, stellte hierzu nach deren eigener Einlassung die Vertriebsorganisation zur Verfügung.
Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker hat für eine Anlegerin der FRANKONIA SACHWERT AG gegen die FUTURA FINANZ AG Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung erfolgreich erstritten. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 28.02.2006 (AZ.: 5 O 90/05) wurde der Klägerin, einer Standesbeamtin von den Vermittlern der FUTURA FINANZ AG die Beteiligungen an der FRANKONIA SACHWERT AG als sichere Kapitalanlagen vorgestellt. Die Vermittler beriefen sich hierbei im Rahmen der Beweisaufnahme auf entsprechende Schulungen der FUTURA FINANZ. Bei diesen sei von einem Totalverlust- oder gar Nachschussrisiko keine Rede gewesen.

 

Dass in den Prospekten und den Zeichnungsscheinen anders lautende Hinweise enthalten waren kann nach dem Urteil des Landgerichts Heilbronn dahinstehen. Vielmehr durfte die Klägerin darauf vertrauen, dass sich in dem schriftlichen Vertragswerk keine Klauseln befinden, die zu den Auskünften der Vermittler der FUTURA FINANZ in diametralem Gegensatz stehen.
Nach der Vermutung des sogenannten aufklärungsrichtigen Verhaltens war anzunehmen, dass die Klägerin bei Kenntnis der Risiken die Anlage an der FRANKONIA SACHWERT AG nicht gezeichnet hätte. Das Landgericht Heilbronn hat der Klage gegen die FUTURA FINANZ AG mit Urteil vom 28.02.2006 (AZ.: 5 O 90/05) vollumfänglich stattgegeben. Bemerkenswert hierbei ist, dass die Vermittler der FUTURA FINANZ angaben, dass in den Schulungen von einem Totalverlust- oder Nachschussrisiko nicht die Rede gewesen sei und die Anlegerin entsprechend hierüber auch nicht informiert worden sei.

 

Stuttgart, den 07.03.2006
gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V., Hamburg
E-Mail: O.Renner@wueterich-breucker.de
Kanzlei Wüterich Breucker


Rechtsanwalt
bei Kanzlei M. Wüterich, Dr. Chr. Wüterich in Stuttgart