Die aktuellen Regierungspläne zur Verbesserung der Situation bei Lebensversicherungen dürften nach Ansicht von Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Kapitalanlagerecht auf www.Berater-Lotse.de keine wirkliche Renditeverbesserung für Lebensversicherungskunden bringen, im Gegenteil. ?Die Regierungspläne sind in einigen Kernpunkten lediglich eine Umsetzung jahrelanger Forderungen der Verbraucherschützer. Nach wie vor ermöglichen konzerninterne Verschiebungen, die Gewinne der Lebensversicherungsunternehmen und damit die Renditen der Anleger zugunsten der Aktionäre klein zu rechnen.?
Dabei soll das kürzlich abgesegnete Paket ab 2008 allerlei Vorteile bringen. Gemäß den jüngsten Vorgaben des BGH sollen zum Beispiel die Rückkaufswerte künftiger Lebenspolicen auch die bislang vernachlässigten stillen Reserven in den Bilanzen der Versicherer berücksichtigen. Von den Änderungen sollen vor allem auch frühzeitig abgeschlossene Verträge profitieren, deren Rückkaufswerte bislang weitgehend von Abschlusskosten aufgezehrt werden. Ebenso soll die Transparenz bei den Abschluss- und Vertriebskosten verbessert werden. Wie auch das Widerrufsrecht und die Anzeigepflichten der Versicherungsnehmer, vor allem aber die Beratung bei Vertragsabschluss: Künftig muss die Versicherung vorab nicht nur verständlich erklären und informieren, sondern auch schriftlich dokumentieren. Insbesondere die Dokumentationspflicht sieht Dietmar Vogelsang, Geschäftsführer des Institut DV & P und Betreiber des Portals, als einen echten Schritt zu mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz hinsichtlich späterer Streitpunkte bzw. Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Berater.
Auf verbesserte Transparenz und Aufklärung sollten Versicherungskunden nach Ansicht von Vogelsang schon jetzt, und zwar noch vor dem Abschuss einer Versicherungspolice achten. Beispielsweise über die Beratung durch einen wirklich neutralen Versicherungsberater* (*Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt), der alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen muss, die für die Auswahl einer geeigneten Police notwendig sind. Wie er auch hinreichend über alle Vor- und Nachteile bis hin zu den Konditionen umfassend aufklären muss. Auf www.Berater-Lotse.de stehen insgesamt rund 1.000 unabhängige Berater rund um die Thematik Geld- und Kapitalanlagen und Finanzierungen zur Verfügung ? überdies bietet das Portal umfassende Aufklärung und Information. ?Alle Berater verpflichten sich, ausschließlich nach Zahlung eines Honorars für ihre Mandanten tätig zu werden, und damit völlig frei von verkäuferischen Interessen zu sein?, versichert Vogelsang, ?Dies ist in Deutschland bislang einmalig.?
Vogelsang unterstreicht abermals die Bedeutung einer umfassenden Beratung vor Vertragsabschluß und bedauert, ?Die Bedeutung von honorierten präventiven Leistungen ist in Deutschland leider immer noch weitgehend unbekannt. Rechtsanwälte und Gutachter etwa - mit Spezialisierung im Bereich Kapitalanlagen, Finanzierungen, Versicherungen - werden meist erst dann angesprochen bzw. eingeschaltet, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.?
So auch die Kanzlei KTAG, Rechtsanwalt Gieschen. Im Bereich der Lebensversicherungen beschäftigen sich die Bremer vor allem mit Policendarlehen, bei denen die versprochene Ablaufleistung nicht mehr zur Rückzahlung des parallel abgeschlossenen Kredits ausreicht - insbesondere auch bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen ein großes Problem.
Gieschen: ?Die Finanzierung gerät außer Kontrolle, wenn die Policen nicht das erwirtschaften, was bei Vertragsabschluss von den Banken in Aussicht gestellt wurde.?
Auch Gieschen unterstreicht die Bedeutung der Beratung vorab. ?Gute Hoffnung haben Versicherungsnehmer dann, wenn in der Beratung durch die Bank keine Alternativen zum Policendarlehen aufgezeigt wurden, was in den meisten Fällen nicht der Fall war.? Oder wenn im Vertrag die Police zur Tilgung des Darlehens konkret benannt worden ist. ?In jedem Fall sollten sich Kunden beim Abschluss einer solchen Police nicht auf die Prognoserechnungen der Versicherungen verlassen.? Bis zur Umsetzung der Regierungspläne sollte die kalkulierte Ablaufleistung ausschließliche Kalkulationsbasis für Versicherungsnehmer bleiben.