Möglichkeiten zur Rentensteigerung durch freiwillige Beiträge

Ein Fachbeitrag von

Wer ist zur freiwilligen Versicherung berechtigt?

Zur freiwilligen Versicherung sind alle Personen ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörig­keit berechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und nicht versicherungspflichtig sind. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht auch für versicherungsfreie und von der Versicherungspflicht befreite Personen, wie zum Beispiel Beamte, Richte oder Solda­ten.

Solange Versicherungspflicht (zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung, einer abhängi­gen Beschäftigung, einer versicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung, einer selbständigen Tätigkeit, einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit, eines Entgeltersatz­leistungsbezuges wie zum Beispiel Krankengeld) besteht, können keine freiwilligen Beiträ­ge gezahlt werden.


 

Für welchen Zeitraum können freiwillige Beiträge gezahlt werden?

Freiwillige Beiträge können im laufenden Kalenderjahr für die Monate gezahlt werden, in denen keine Pflichtbeiträge entrichtet werden. Eine freiwillige Beitragszahlung für Teilmo­nate ist nicht zulässig. Bei einer Antragstellung bis zum 31. März ist eine freiwillige Bei­tragszahlung auch für das Vorjahr möglich.


 

In welcher Höhe können freiwillige Beiträge gezahlt werden?

Die Höhe des Monatsbeitrags für die freiwillige Versicherung können Sie zwischen dem Mindestbeitrag (2020 = 83,10 €) und dem Höchstbeitrag (2020 = 1.283,40 €) selbst bestim­men.


 

Nach Beginn einer Altersrente

Bezieher einer vorzeitigen Altersvollrente können bis zum Regelalter noch freiwillige Bei­träge einzahlen - und das zusätzlich zur Möglichkeit der Ausgleichszahlung einer Renten­minderung. Auf diesem Weg ist es möglich, die fehlenden Beiträge vom vorzeitigen Ren­tenbeginn bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze einzuzahlen. Aus diesen freiwilligen Beiträgen, die zwischen Mindest- und Höchstbeitrag gezahlt werden können, entstehen zusätzliche Rentenanwartschaften in Form von Zuschlägen an Entgeltpunkten. Sie erhö­hen die Altersrente ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze. Im Gegen­satz dazu erhöht sich die Rente durch eine rechtzeitig entrichtete Ausgleichszahlung einer Rentenminderung bereits ab vorzeitigem Rentenbeginn.


 

Wann lohnt sich eine freiwillige Versicherung?

Freiwillige Beiträge erhöhen die Rente. Die Höhe der Rentensteigerung richtet sich nach dem gezahlten Beitrag. Auch niedrige Beiträge erhöhen Ihre Rente. Grundsätzlich gilt: je höher die Beiträge desto größer die Rentensteigerung. 1000 € freiwilliger Beitrag erhöhen die Rente aktuell (7/2020) um monatlich 4,53 € brutto. Der Bei­trag würde ohne Rentenerhöhungen nach 221 Monaten (18,4, Jahren) Rentenbezug ausge­glichen. Rechnet man den Steuervorteil in der Einzahlungsphase und die kommenden Rentenanpassungen hinzu, wird man voraussichtlich rund 16 Jahre brauchen. 


Rentenberater
bei Schulz & Reißig & Kollegen in Hamburg