Beratung im Netzwerk

Im Umgang mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und anderen Berufsgruppen gehört vernetztes Agieren zur Normalität. Besonders bei den zunehmend komplexer werdenden Fragestellungen im Bereich Finanzierungen / Geld- und Kapitalanlagen und allen damit zusammenhängenden Auswirkungen greifen die Beratungsfelder mehr und mehr ineinander. Die Folge: unterschiedlichste Themenfelder ergänzen sich. Das birgt Gefahren und Chancen zugleich: Eine interdisziplinäre Beratung umfasst häufig auch steuerliche und rechtliche Fragestellungen. So gehört beispielsweise die Investitionsentscheidung für eine unternehmerische Beteiligung nicht nur in die Hände des Honorar-Vermögensberaters. Für angrenzende Fragen zu Verträgen und Steuern sollten und müssen die darauf spezialisierten Experten einbezogen werden. Und zwar so früh wie möglich. In der Praxis gewinnt die Beratung - die von vornherein alle Spezialisten aus den angrenzenden Beratungsfeldern zusammen führt und „auf den Punkt“ bringt - zunehmend an Bedeutung („vernetzte Beratung“).

Um so wichtiger sind daher intelligente Kooperationen innerhalb der Berufsgruppen. Nicht nur bei anstehenden Investitionsentscheidungen, sondern auch bei bestehenden oder abgelaufenen Verträgen kann es Klärungs- oder Beurteilungsbedarf mit unterschiedlichen (wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen) Blickwinkeln geben. Insbesondere bei Anlagebetrug oder Schadenersatzfragen sollte der erste Weg zu einem spezialisierten Anwalt bzw. einem versierten Sachverständigen führen. Die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gutachter, Vermögens-, Versicherungs-/Rentenberater und auch Unternehmensberater wird essenziell.