Wüterich · Breucker | Rechtsanwälte

Herzlich willkommen

Wir betreuen Sie im Zivilrecht und Wirtschaftsrecht mit dem Anspruch individueller Beratung auf höchstem juristischem Niveau.

Innovationsfreude, Erfahrung, Engagement und Zuverlässigkeit prägen die Arbeit und die Atmosphäre der Kanzlei. Unser Ziel ist es, Ihnen profunden rechtlichen Rat in verständlicher Form zu erteilen und für Sie dauerhaft tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen in kürzester Zeit für ein erstes Gespräch zu Verfügung.

Im Wirtschaftsrecht und allen Fragen des Privatrechts beraten wir Sie umfassend, gestalten Ihnen Verträge und vertreten Sie in Verhandlungen, in Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit – von Arbeitsrecht bis Wirtschaftsrecht, von Bankrecht bis Vereinsrecht – finden Sie unter der Rubrik „Rechtsgebiete“. Dort sind auch einzelne Inhalte unserer Tätigkeit – etwa die Testamentsvollstreckung im Erbrecht oder der Ehevertrag im Familienrecht – konkret aufgeführt. Im Falle individueller Fragen können Sie uns gerne über die Schnellanfrage, per E-Mail auf sekretariat@wueterich-breucker.de oder telefonisch unter +49 711/23 99 2 - 0 kontaktieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Aktuelle Blog Artikel

Trennung trotz gemeinsamer Wohnung

Trennung trotz gemeinsamer Wohnung OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.03.2024 – 1 UF 160/23 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Beginn der Trennung von Eheleuten in einer gemeinsamen Wohnung unter „erleichterten“ Voraussetzungen angenommen, insbesondere wenn Kinder noch in der gemeinsamen Wohnung leben. Hierzu der Auszug aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 15.04.2024 Nr. 19/24:
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LIGNUM Edelholz - Klagen gegen Vermittler werden reihenweise abgewiesen

LIGNUM Edelholz Investitionen AG Klagen gegen Vermittler werden reihenweise abgewiesen LG Saarbrücken Memmingen, Urteil vom 15.04.2024 – 25 O 813/23 - Ansprüche gegen Vermittler sind verjährt Lignum Edelholz Investitionen AG hat Kaufverträge für eine bestimmte Menge Edelholz angeboten. Über das Vermögen der Lignum Edelholz Investitionen AG wurde bereits im Jahr 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet. Beim Kammergericht Berlin ist seit dem Jahr 2019 ein Kapitalanlagemusterverfahren anhängig, bei dem sich zahlreiche Käufer des Edelholzes angemeldet haben. Der Bundesgerichtshof hat hierüber mit Beschluss vom 20.02.2024 – XI ZB 33/21 – entschieden, dass keine Prospektfehler vorliegen. Zahlreiche Käufer hatten auch schon seit 2017 Klage gegen die ehemaligen Vorstände sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klage eingereicht. Eine sogenannte Anlegerschutzkanzlei hat unter anderem im Oktober 2022 sowie auch danach die Käufer angeschrieben und als Handlungsmöglichkeit aufgezeigt, die Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Zahlreiche von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertretene Vermittler wurde daraufhin von Käufern vertreten durch die Anlegerschutzkanzlei auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Ansprüche wurden unter anderem wegen Verjährung zurückgewiesen. Klagen werden reihenweise abgewiesen.
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LIGUM Edelholz - BGH sieht keine Prospektfehler

LIGUM Edelholz Bundesgerichtshof sieht keine Prospektfehler BGH, Beschluss vom 20.02.2024 – XI ZR 33/21 – Der Bundesgerichthof hatte im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanlage – Musterverfahrensgesetz (KapMuG) darüber zu entscheiden, ob die Prospekte NobilisPriva der LIGNUM Edelholz zu dem angebotenen Erwerb von Edelhölzern fehlerhaft waren und die Vorstände der LIGNUM (Sachwerte) Edelholz AG sowie der LIGNUM Holding AG als Prospektverantwortlich haften. Das Landgericht Berlin sowie das Kammergericht Berlin hatten Prospektfehler gesehen. Auf das Totalverlustrisiko sei nicht ausreichend hingewiesen worden (Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.03.2019 – 11 OH 7/17; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.06.2021 14 KaP 1/19). Die Musterbeklagten hatten hiergegen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof kommt in seinem Beschluss vom 20.02.2024 XI ZR 33/21 – den Parteien am 12.04.2024 zugestellt anders. Die Prospekte weisen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine Prospektfehler auf.
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